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Helga Ebel

Akteneinsicht Fehlanzeige

Wer in Nordrhein-Westfalen an Informationen aus Behörden kommen will, muss die Auskunft umständlich beantragen. Nicht immer bekommen die Antragsteller dabei, was sie erbitten. Helga Ebel aus Aachen musste entsprechende Erfahrungen machen.

Frau Ebel, Sie haben beim Gesundheitsministerium des Landes NRW Akteneinsicht zu der Frage verlangt, wie die Entscheidung der Landesregierung zustande gekommen ist, Krebsberatungsstellen nicht finanziell zu fördern. Was haben Sie dann erlebt?

Hintergrund unseres Begehrens auf Akteneinsicht war, dass von der Landesarbeitsgemeinschaft unabhängiger Krebsberatungsstellen in NRW seit vielen Jahren jedes Jahr ein Antrag auf Landesmittel gestellt wird. Es geht um den Anteil des Landes im Mischfinanzierungskonzept der Beratungsstellen. Die Notwendigkeit ist unstrittig. Krebs ist eine Volkskrankheit mit epidemischem Ausmaß. Krebsbekämpfung ist Gesundheitsziel Nr. 2 in NRW. In Wahlprüfsteinen zur Landtagswahl 2010 sowie bei einem Gespräch im Ministerium war Unterstützung insbesondere von SPD und Grünen sowie bei einem Gespräch im Ministerium zugesagt worden. Diese wurde nach der Wahl aber abgelehnt.

Da es sich bei Krebserkrankungen um ein gesamtgesellschaftliches Problem handelt, wollten wir mit Schreiben vom 5. April 2012 wissen, wie die Entscheidung zustande gekommen ist und welche Förderkriterien dafür entscheidend waren. Am 24. Mai wurde uns mitgeteilt, dass angesichts der schwierigen Haushaltslage des Landes NRW eine Unterstützung mit Landesmitteln nicht möglich sei. Dass es sich um einen den Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen handelte, war ignoriert worden.

Wie sind Sie vorgegangen, nachdem das Ministerium Ihre Anfrage abgelehnt hat?

Nach einem weiteren Versuch im Juni erhielten wir statt Einsicht in Unterlagen zu dem Entscheidungsprozess ein Schreiben mit Ausführungen über den Umgang des Ministeriums mit dem Antrag der Krebsberatungsstellen und wiederum einem Hinweis auf die schwierige Haushaltslage des Landes. Im Juli präzisierten wir in sieben Punkten die beantragte Akteneinsicht zu dem Vorgang. Am 30. August wurde uns mitgeteilt, dass dem Antrag nicht entsprochen werden könne, da uns die Informationen bereits vorlägen

Haben Sie Unterstützung bei Ihrer Forderung nach Auskunft bekommen?

Viel Unterstützung haben wir vom Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bekommen. Die Hilfestellung ging über Rechte, Inhalte und zweckmäßige Form des Antrags hinaus. Der weitere Schriftwechsel mit dem Ministerium wurde für uns vom Informationsfreiheitsbeauftragten fortgeführt. Daraufhin erhielten wir die Antwort, dass „der Antrag abgelehnt werden kann, wenn Informationen bereits zur Verfügung gestellt worden sind…“ Akteneinsicht Fehlanzeige. Es folgten bis zum 9. Januar 2013 Schriftwechsel mit ähnlichem Inhalt zwischen dem Informationsfreiheitsbeauftragten und dem Ministerium, so dass wir nach ausführlicher Beratung mit dem Informationsfreiheitsbeauftragten unser Recht in eigener Verantwortung vor Gericht durchsetzen müssen.

Das Bündnis "NRW blickt durch" fordert ein Transparenzgesetz, das auch Ministerien dazu verpflichten würde, Informationen wie die von Ihnen verlangten offen zu legen. Halten Sie ein solches Gesetz für sinnvoll?

Ein solches Gesetz ist auf jeden Fall zu befürworten. Ministerien sollten verpflichtet werden, von sich aus Informationen vereinfacht auf einer Internet-Plattform kostenlos verfügbar bereitzustellen - ohne dass Anträge gestellt werden müssen - damit Bürgerinnen und Bürger staatliches Handeln besser kontrollieren können. Es ist dem ‚Bürger als Souverän‘ nicht zuzumuten, als Bittsteller auftreten zu müssen. Information ist Hol- und Bringschuld. Des Weiteren lässt das geltende Informationsfreiheitsgesetz zu viele Ausnahmen und Interpretationsmöglichkeiten zum Nachteil der Bürger zu. Beispielsweise wird ein Begriff wie „behördlicher Entscheidungsbildungsprozess“ oder der Datenschutz erfahrungsgemäß zu weit ausgelegt.

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