Der Zeitung wurden vertrauliche Dokumente des Innenministeriums zugespielt, aus denen hervor geht, dass Behörden häufig eher Gründe suchen, Informationsanfragen nicht zu beantworten als Servicestelle für Bürger oder auch Journalisten zu sein. So sehen Behördenmitarbeiter die Beantwortung von Anfragen als „unverhältnismäßigen Aufwand“ an. Es ist von „zusätzlichen Belastungen in den Fachabteilungen“ die Rede. In einem Protokoll heißt zu einer Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG): "Wenn ein IFG-Antrag eines Journalisten vorliegt, sind alle einschlägigen Ausnahmegründe (...) zu prüfen." Abgeschreckt werden Anfragende auch mit der Aussage „Anfragen können bis zu 500 Euro kosten“.
"Vielen Beamten fällt es schwer, zu verstehen, dass die Akten nicht ihnen selbst gehören, sondern dass sie diese für die Öffentlichkeit verwalten", zitiert DIE ZEIT Manfred Redelfs vom Journalistenverein Netzwerk Recherche. "Der Kulturwandel ist in den Köpfen oft noch nicht vollzogen."
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar, fordert in der ZEIT Verbesserungen etwa beim Punkt Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. „Die sind durch das IFG sogar umfassender geschützt als personenbezogene Daten. Das ist nicht gerechtfertigt“, meint Schaar Es beriefen sich sogar staatliche Unternehmen, die Infrastrukturaufgaben wahrnähmen, auf Geschäftsgeheimnisse. „Insbesondere, wenn der Staat der Auftraggeber ist, muss es mehr Transparenz geben“, fordert Schaar. „Was spricht denn dagegen, die Namen der Unternehmen zu veröffentlichen, die bei einem Auftrag den Zuschlag erhalten haben?“
Auch Planungsunterlagen sollten nach Meinung von Schaar der Öffentlichkeit viel umfassender zugänglich sein. Die Öffentlichkeit habe ein Recht darauf zu erfahren, wie es zum Beispiel zu extremen Kostenüberschreitungen kam und wie damit politisch umgegangen wurde. „Gerade weil solche außerplanmäßigen Kostensteigerungen ein systematisches Problem darstellen, müssen auch die Kalkulationen öffentlich diskutierbar sein, dazu braucht man die Informationen.“
Offene Daten (Open Data) können das Informationsfreiheitsgesetz nach Ansicht des Informationsfreiheitsbeauftragten sinnvoll ergänzen. Informationsfreiheit sei ein Rechtsanspruch der Bürger, ein Jedermann-Recht. „Wenn das Informationsfreiheitsrecht im Sinne von Open Data weiterentwickelt wird, wäre staatliches Handeln auch anhand der dabei generierten Daten besser nachvollziehbar.“
Lobende Worte findet ZEIT-Autor Martin Kotynek für das Hamburger Transparenzgesetz: „Dass es auch anders geht, zeigt das neue Transparenzgesetz des Landes Hamburg, das vor einem halben Jahr eingeführt wurde. Es verpflichtet die Behörden, Akten nicht nur auf Antrag, sondern automatisch zu veröffentlichen.“
Das wollen Bund der Steuerzahler, Mehr Demokratie und Transparency International auch für Nordrhein-Westfalen erreichen.