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An Bedenken darf es nicht scheitern

Was ist nötig, um ein Transparenzgesetz in NRW auf den Weg zu bringen? Um das herauszufinden, hatte das Bündnis "NRW blickt durch" aus Bund der Steuerzahler NRW (BdSt), Mehr Demokratie und Transparency International für den 12. Juni Landtagsabgeordnete aller Fraktionen zu einem Gespräch eingeladen.

Deutlich wurde: Ein Transparenzgesetz wird von allen gewollt, doch bevor es in greifbare Nähe rückt, müssen zuallererst eine ganze Reihe von schwierigen Rechtsfragen, vor allem auch die Kostenfrage geklärt werden. Dirk Wedel von der FDP, Matthi Bolte von Bündnis 90/Die Grünen, Frank Herrmann von den Piraten und Thorsten Schick von der CDU waren der Einladung in die Geschäftsstelle des Bundes der Steuerzahler NRW gefolgt.

Schwachpunkte bei Informationsfreiheit

BdSt-Vorsitzender Heinz Wirz machte deutlich, wo das derzeit geltende Informationsfreiheitsgesetz (IFG) seine Schwachstellen hat. Wollen die Bürger heute etwas von Behörden wissen, müssten sie als Bittsteller auftreten und die gewünschten Informationen beantragen. Das koste Gebühren und nicht selten würden die Auskünfte verweigert, weil Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Vertragspartnern oder kommunalen Unternehmen berührt werden. Doch was als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis zu gelten hat, sei nicht genau definiert und lasse viel zu viel Spielraum für Interpretationen zum Nachteil der Bürger. Nicht nachvollziehbar sei auch, dass nur natürliche Personen antragsberechtigt sind und juristische Personen wie Verbände und Vereine kein Recht hätten eine Auskunft zu beantragen. Ein weiterer Schwachpunkt sei, dass die Stellung und die Befugnisse des Beauftragten für Datenschutz- und Informationsfreiheit gesetzlich nicht definiert seien. Dieser könne lediglich beratend tätig werden. Verweigern die Kommunen eine Auskunft, müssten Bürger ihr Recht in eigener Verantwortung durchsetzen. Es sei also Zeit, das derzeit geltende IFG weiterzuentwickeln zu einem Transparenzgesetz, das Behörden des Landes und der Kommunen dazu verpflichte, auf einer Plattform im Internet Daten von sich aus kostenlos und für alle freizugeben.

Transparenz-Initiative begrüßt

Die Vertreter der Fraktionen machten deutlich, dass sie die Initiative des Bündnisses begrüßen und mit seiner politischen Leitlinie übereinstimmen. Die Fraktion der Piraten bat sogar ausdrücklich um weiteren Input des Bündnisses, obwohl die Fraktion bereits einen eigenen Gesetzesvorschlag eingebracht hätten. Alle waren sich einig, dass es an der Zeit sei, die Holschuld der Bürger in eine Bringschuld der Behörden umzuwandeln. Doch vor einer konkreten Umsetzung gibt es viele offenen Fragen zu klären.

Zweifel gibt es vor allem daran, dass das Hamburger Transparenzgesetz als Vorbild für ein künftiges Transparenzgesetz in NRW funktioniert. Denn Hamburg sei ein Stadtstaat und NRW ein Flächenstaat mit 396 Kommunen, was die Umsetzung damit erheblich schwieriger machen würde. Aber ein Transparenzgesetz, das nur für das Land und nicht für die Kommunen gilt, sei überflüssig. Auch in dem Punkt herrschte Einigkeit zwischen dem Bündnis und den Vertretern der Fraktionen.

Kostenfrage offen

Doch welche Kosten wird ein Transparenzgesetz verursachen und wer zahlt eigentlich? Schreibt das Land den Kommunen die Veröffentlichung von Daten vor: Wer muss dann im Hinblick auf das Konnexitätsprinzip die entstehenden Kosten tragen? Und freiwillig werden sich die Kommunen wohl nicht auf mehr Transparenz einlassen, wenn Aufwand und Kosten nicht klar sind.

Weitere ungeklärte Fragen: Inwieweit greift ein Transparenzgesetz in die kommunale Selbstverwaltung ein? Und gibt es womöglich höherrangige Rechte, die mit dem Transparenzgesetz verletzt werden? Mit welchen weiterreichenden Befugnissen soll der Landesbeauftragte für Datenschutz- und Informationsfreiheit ausgestattet werden? Ganz deutlich wurde: Die Abgeordneten werden sich nicht an ein Transparenzgesetz für NRW heran wagen, bevor diese Fragen geklärt sind.

Das Bündnis wird die Bedenken der Abgeordneten ernst nehmen und sich Zeit nehmen diese gründlich zu prüfen. Sicher ist jedoch: NRW braucht ein Transparenzgesetz, denn es ermöglicht den Bürgern mehr Wissen und Teilhabe und damit mehr staatliche Kontrolle. An Kosten und Bedenken darf es nicht scheitern.

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