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„Chancen und Nutzen für alle“

„Die Öffnung von Daten bietet Chancen und Nutzen für alle gesellschaftlichen Gruppen und ist ein wichtiges Element einer transparenten und vernetzten Verwaltung.“ Mit dieser Aussage beginnt ein neu erschienenes Positionspapier des Städte- und Gemeindebundes, der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) und der Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister (Vitako).

Das Papier stellt detailliert die verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten für offene Daten und den daraus erwachsenden Nutzen dar. Bei einer entsprechenden Aufbereitung könnten z.B. komplexe Sachverhalte besser vermittelt und durch eine bildliche Darstellung die Verständlichkeit des Verwaltungshandelns erhöht werden. „Im Ergebnis wird dadurch die Möglichkeit, dass sich Bürger an politischen Prozessen beteiligen, verbessert und damit die gesellschaftliche Teilhabe gestärkt“, so die Autoren. Als Beispiele werden das offene Ratsinformationssystem der Stadt Moers und die Darstellung öffentlicher Haushalte, wie sie beispielsweise viele österreichische Gemeinden praktizieren, genannt.

Eine proaktive Öffnung der Daten trage zu einem transparenteren und nachvollziehbareren Handeln von Politik und Verwaltung bei, was zu mehr Rechenschaft führen könne. Außerdem schaffe es die Möglichkeit, sich im Vorfeld von Entscheidungen gemeinsam über Inhalte auszutauschen und ggf. irrtümliche Annahmen zu einem Sachverhalt zu vermeiden oder sogar gänzlich auszuschließen. Beides könne das Vertrauen der Bürger in Politik und Verwaltung positiv beeinflussen.

Neue Antworten und Lösungen

Darüber hinaus eröffne die öffentliche Bereitstellung lokaler und regionaler Daten durch die Verwaltung die Möglichkeit, (neue) Antworten und Lösungen auf Probleme zu finden. Anhand veröffentlichter Daten könnten Bürger alternative Vorschläge entwickeln und dadurch die Verwaltung in gewisser Weise entlasten. Bürger hätten die Möglichkeit, selbst etwas zu Lösungen beizutragen. Die Zivilgesellschaft könne somit einen wichtigen Beitrag zu einem wirksamen Staat leisten.

Beispiel ist hier die Flut in Halle (Saale) im Jahr 2013, bei der von Freiwilligen eine Karte auf „Google Maps“ mit öffentlich zugänglichen Daten ergänzt wurde. Dies waren z.B. die von der Stadtverwaltung herausgegebenen Hochwasserstände. Ein weiteres Beispiel sind Anregungs- und Beschwerdesysteme, über die Bürger Informationen über Gefährdungen an Spielplätzen, wilden Müll, gefährliche Straßenschäden oder volle Altkleidercontainer an die Verwaltungen geben.

Verwaltungen selbst profitieren

Auch die Verwaltung selbst profitiere von Open Data: Die Beschäftigten einer Verwaltung arbeiteten mit bzw. verarbeiteten unterschiedlichste Daten. Ein effektives Datenmanagement, z.B. durch die organisationsweite Aufbereitung von Datenbeständen, welches sichtbar mache, welche Daten bereits von anderen Abteilungen erhoben werden, könne die verschiedenen Akteure besser miteinander vernetzen. Auch Unternehmen könnten von Open Data profitieren. Das gelte besonders für kleine und mittelständische Unternehmen. Produktentwicklung und Vertrieb würden angeregt, wenn umfangreiches analytisches Datenmaterial zum Beispiel über die Bildungs- oder Arbeitskräftepotenziale einer Region zur Verfügung stünden und diese in die firmeninternen Daten integriert werden könnten, um dadurch zu besseren Entscheidungen zu kommen.

"Was digital werden kann, wird digital"

Städte- und Gemeindebund, KGSt und Vitako stellen fest: „Wie Menschen und Organisationen in einer vernetzten Welt künftig mit digitalen Daten umgehen, unterliegt den allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklungen. Was digital werden kann, wird digital. Und was gespeichert werden kann, wird gespeichert.“ Die Verbreitung von Open Data sei „eine ernstzunehmende Entwicklung und ein wichtiges Element auf dem Weg zur transparenten und vernetzten Verwaltung, von der Bürgerschaft, Wirtschaft und nicht zuletzt auch die Verwaltung selbst profitieren werden.

Das Positionspapier liefert damit gute Argumente für das vom Bündnis „NRW blickt durch“ geforderte Transparenzgesetz, das Grundlage für die Offenlegung von Verwaltungsdaten sein soll. Mit einem solchen Gesetz würden Behörden verpflichtet, von sich aus Verträge zur Daseinsvorsorge, Gutachten, Statistiken, Verwaltungsvorschriften, öffentliche Pläne, Geodaten zu veröffentlichen. 

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