Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir das Open Source-Tool "Matomo/Piwik". Dieses setzt zwei Cookies. Die gewonnenen Daten werden anonymisiert abgespeichert und verlassen unseren Server nicht. Weitere Informationen zum Datenschutz.

Cookie-Einstellungen ändern

Echte Transparenz nicht in Sicht

In einer Pressekonferenz am 15. Januar 2018 haben Vertreter der NRW-Regierungskoalition aus CDU und FDP auch auf ihre umfangreichen Digitalisierungsvorhaben Bezug genommen. Ein Teil davon sind neue Entwicklungen im Bereich offener Daten.

Noch ist aber offen, welche Ergebnisse zu erwarten sind und wie sich dies auf Transparenz und Informationsfreiheit in NRW auswirken wird. Für das Bündnis „NRW blickt durch“ aus Bund der Steuerzahler NRW, Mehr Demokratie, NABU NRW und Transparency Deutschland ist das ein guter Grund, sich weiter zu engagieren.

Nach Landtagswahl und Koalitionsverhandlungen hatten die Spitzen von CDU und FDP am am 16. Juni 2017 ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Teil der umfangreichen Vorhaben zu digitaler Modernisierung ist auch die Erweiterung der Informationsfreiheit. „Zur Wahrung von Bürgerrecht werden wir zugleich die Datenschutz- und Informationsfreiheitsrechte in Nordrhein-Westfalen stärken“, versprechen die Koalitionspartner.

Vage Formulierungen

Welche Entwicklungen jedoch tatsächlich zu erwarten sind, bleibt fraglich. Der Koalitionsvertrag stellt zwar ein „Open Data“-Gesetz in Aussicht, das „in Analogie zum Bundesgesetz“ eingeführt werden soll. Dabei bleiben jedoch die Formulierungen recht vage. Festgehaltene Ziele sind einzig eine größere Transparenz des Staates und eine bessere Informationsnutzung.

Aber nicht nur diese Formulierung allein lässt den zukünftigen Entwicklungen viel Spielraum. „Open Data“ und seine Umsetzung in einem neuen Gesetz bedeuten bisher noch keine uneingeschränkte Transparenz, wie sich auch in den bisherigen Schritten auf Bundesebene zeigt.

Kein Informationsanspruch

Sowohl im „Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der „Open-Data-Charta der G8“ von 2014, als auch im Gesetzesentwurf zur Änderung des E-Government-Gesetzes im Sinne von Open Data vom 2017 wird zwar die zunehmende Notwendigkeit erkannt, Daten offen zuganglich zu machen. Wie das aber in der Praxis aussieht, ist noch immer nicht ausreichend definiert. Ein Anspruch auf die Veröffentlichung von Behördendaten besteht nicht, Die Grenzen für die Veröffentlichung sind noch immer eng gesteckt. Echte Transparenz kann damit nicht gewährleistet werden.

Ein Transparenzgesetz ist in NRW also immer noch nicht in Aussicht. Wahrscheinlicher ist, dass es noch vieler Anstrengungen bedarf, bis der Zugang zu öffentlichen Daten wirklich umfänglich und deren Bereitstellung verpflichtend wird. Für „NRW blickt durch“ ist das ein weiterer Anreiz, sich auch gegenüber dem neuen Landtag und der neuen Landesregierung für ein starkes Transparenzgesetz einzusetzen. Jetzt und in den kommenden Monaten gilt es, klar Stellung zu beziehen und insbesondere eine weitreichende Veröffentlichungspflicht zu fordern. Auch im Jahr 2018 wird es dafür verschiedene Aktionen und Maßnahmen geben.

Weitere aktuelle Beiträge

Wer in Nordrhein-Westfalen Informationen von Behörden erhalten möchte, muss einen entsprechenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)…

Weiterlesen

Zum 20. Jahrestag der Einführung des Informationsfreiheitsgesetz (IFG) fordert der nordrhein-westfälische Landesverband von Mehr Demokratie eine…

Weiterlesen

Seit langem fordern wir die Einführung eines echten Transparenzgesetzes, durch das Behörden bestimmte Informationen von öffentlichem Interesse…

Weiterlesen
nach oben