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Andrea Defeld kritisiert die Verunsicherungsstrategie des Städte- und Gemeindebundes in Sachen Transparenzsatzung

Gezielte Verunsicherung

Keine Auskünfte zum Sponsoring einer städtischen Tochter für den Profisport in Hagen. Schweigen im Walde bei der Frage nach Kosten für Gutachten in Münster und Dinslaken. Wenn Bürger Fragen stellen, gehen oft eilig die Aktendeckel zu. Viele Kommunalpolitiker haben Transparenzinitiativen gestartet, weil ihnen bewusst ist, dass das, was an Transparenz in den Kommunen geboten wird, oft unzureichend ist. Dazu beigetragen hat die Transparenzsatzung des Bündnisses „NRW blickt durch“, die im Oktober 2015 an die Kommunen in NRW verschickt worden ist. Die Aktion hat die Diskussion um mehr Transparenz in den Kommunen angefacht. Gut so. Doch: Die kommunalen Spitzenverbände erweisen sich als Bremsklötze.

Sie empfehlen den Kommunen, die Transparenzsatzung nicht zu beschließen und schüren Unsicherheiten und Ängste. Mehr Transparenz bedeutet mehr Kontrolle durch die Bürger. Offensichtlich ein Schreckgespenst für Städtetag und Co. Der Stellenwert kommunaler Organe einschließlich ihrer direkt gewählten, ehrenamtlich tätigen Mitglieder würde durch mehr Transparenz relativiert. Auch sei der Aufwand für Personal und Verwaltung bei Einführung eines Informationsregisters viel zu hoch.

 

 

Kommunen verweigern sich

Doch mit diesem Argument verweigern sich die Kommunen einem innovativen Schub, der sie früher oder später ohnehin einholt. Nach einem Gesetzentwurf des Innenministeriums sollen die Behörden des Landes bis spätestens 2022 ihre Akten elektronisch führen. Damit werden auch elektronische Akteneinsicht sowie ein elektronischer Abruf des Verfahrensstandes möglich.

Auch die Sorgen um den Datenschutz sind unbegründet. Die Satzung des Bündnisses baut auf den Datenschutz-Bestimmungen des bestehenden Informationsfreiheitsgesetzes des Landes auf und ist unbedenklich. Zudem scheint den Kommunen nicht zu behagen, dass vom Land keine Signale für ein Transparenzgesetz kommen. Zwar hat das Land ein solches Gesetz per Koalitionsvertrag vereinbart. Doch bislang wurden mit dem Portal www.open.nrw.de nur halbherzige Schritte für mehr Transparenz unternommen.

Von anderen lernen

Andere können das besser: Hamburg und Rheinland-Pfalz haben bereits Transparenzgesetze verabschiedet. Thüringen hat ebenfalls ein Transparenzgesetz im Koalitionsvertrag stehen. Medien berichten außerdem, dass der Bundestag künftig tausende Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes auf der Bundestags-Website veröffentlichen wird. Bis vor kurzem konnten nur Abgeordnete darauf zugreifen. Schließlich sind da die Sorgen um die Kosten. Doch haben Wahlen, Ratsinformationssysteme, Bürgerentscheide, Homepages und Bürgerhaushalte auch ihren Preis. Wer würde diese Errungenschaften aus Kostengründen in Frage stellen?

Kein Zweifel, ein Transparenzgesetz oder eine -satzung würde die Kosten der Demokratie erhöhen, aber auch umfassendere Informationsmöglichkeiten für Bürger bieten und das viel schneller als bisher und für die Nutzer kostenfrei. Gut informierte Bürger, die sich selbst eine Meinung bilden und nicht jeder Stimmungsmache verfallen, sollten uns das wert sein.

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