Das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation hatte die Wirkung des Hamburger Transparenzgesetzes und des darauf aufbauenden Online-Transparenzportals überprüft und die Untersuchungsergebnisse jetzt veröffentlicht. Fazit: „Die Offenlegung von Informationen auf dem Transparenzportal scheint (…) dazu beitragen zu können, Vertrauen in das Handeln von Politik und Verwaltung zu schaffen/zu erhöhen sowie die politische Mitbestimmung zu fördern.“
22,7 Millionen Online-Zugriffe
Die Hamburger Behörden stellen viele zentrale Dokumente wie Verträge, Gutachten und Stellungnahmen aktiv online. Über ein Portal können Bürgerinnen und Bürger entweder anonym nach Informationen recherchieren oder sie direkt bei den jeweiligen Behörden anfragen. Seit Bestehen des Transparenzportals der Hansestadt gab es 22,7 Millionen Zugriffe und 66.000 Online-Veröffentlichungen. Ein ähnliches Gesetz gibt es nur in Rheinland-Pfalz. Berlin und Thüringen planen eigene Transparenzgesetze. In NRW bleibt das eigentlich fertige Transparenzgesetz von SPD und Grünen hingegen in der Schublade.
Entstanden war die Idee des Hamburger Transparenzgesetzes bei Aktiven von Mehr Demokratie, wo die Demokratie-Initiative im Bündnis mit anderen Organisationen bereits die direkte Demokratie und das Wahlrecht maßgeblich verbessert hatte. Um das Gesetz durchzusetzen wurde eine Volksinitiative angemeldet und dafür Ende 2011 binnen sechs Wochen über 15.000 Unterschriften gesammelt. Zu einem geplanten Volksbegehren mit anschließendem Volksentscheid war es nicht gekommen, denn die Hamburgische Bürgerschaft hatte das Gesetz mit leichten Änderungen einstimmig verabschiedet.
Transparenzportal startete 2014
Weil dessen Aufbau so aufwändig war, hatte die Hamburger Verwaltung bis Oktober 2014 Zeit, das Informationsregister einzurichten, in dem die Verwaltung dann alle Informationen von öffentlichem Interesse veröffentlichen muss. Das Register ist anonym und kostenlos zugänglich. Um möglichst vielen Bürgern einen Einblick zu ermöglichen, schreibt das Gesetz vor, dass in öffentlichen Räumen Zugänge bereitgestellt werden müssen.
In Nordrhein-Westfalen hatte das Bündnis „NRW blickt durch“ aus Bund der Steuerzahler NRW, Mehr Demokratie NRW, NABU NRW und der Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland bereits 2014 einen selbst formulierten Gesetzentwurf an den Landtag übergeben. Weil es ein solches Gesetz hierzulande immer noch nicht gibt, weist das Bündnis mit der Aktion „Heimlichtuer des Monats“ regelmäßig auf dessen Notwendigkeit hin.