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Keine Gebühren auf Grundrechte

Darüber, dass durch den Gebrauch eines Grundrechts dem Bürger keine Kosten entstehen dürfen, herrschte auf einem Ratschlag der Grünen im Landtag am 13. Mai zu einem Transparenzgesetz für NRW allgemeiner Konsens. Weitere Feinheiten eines Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetzes galt es jedoch zu diskutieren.

Seit etwa zehn Jahren hat Nordrhein-Westfalen ein Informationsfreiheitsgesetz welches den Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Informationszugangsmöglichkeiten bietet, aber leider nicht ausreicht, um den Rechten der eben dieser gerecht zu werden. Nach der Durchsetzung des Hamburger Transparenzgesetzes kommt nun auch in NRW der Stein ins Rollen. Auf Einladung von Matthi Bolte, dem netzpolitischen Sprecher der Grünen-Fraktion, tauschten sich Vertreter der Hamburger Volksinitiative „Transparenz schafft Vertrauen“, die Bündnispartner von „NRW blickt durch“ und weitere Interessierte zum Thema „Mehr Transparenz für NRW“ aus.

Seit dem in Kraft treten des Hamburger Transparenzgesetzes hat sich für die aus Hamburg angereisten Redner Daniel Lentfer und Christian Horchert einiges verändert. Das Transparenzgesetz verpflichtet die Hansestadt dazu, Verträge zur Daseinsvorsorge, Gutachten, Statistiken, Verwaltungsvorschriften und vieles mehr im Internet verfügbar zu machen. Statt Wikis zu betreuen und Unterschriften zu sammeln sitzen Lentfer und Horchert nun im Beirat zur Umsetzung des Transparenzgesetzes. Aus dieser Position heraus konnten sie einige Probleme bei der Einbindung des Gesetzes in die Realpolitik beobachten. So fühlen sich einige Behörden von der im Gesetzestext gewählten Definition nicht betroffen und verweigern deshalb die Freigabe ihrer Daten. Bedauert wird auch, dass die Auskunft über vorliegende Daten immer noch gebührenpflichtig ist. Trotzdem ist man in Hamburg stolz auf das bisher Erreichte und hofft noch das ein oder andere Problem aus der Welt schaffen zu können.

Lesestoff für Abgeordnete

Um die Belange der Initiative „NRW blickt durch“ vorzustellen, waren Vertreter der Bündnispartner Bund der Steuerzahler, Transparency International und „Mehr Demokratie zum Ratschlag erschienen. „Aufgrund der Vorarbeit des Hamburger Bündnisses war man in NRW nicht darauf angewiesen das Gesetz in Form eines Wikis zu erarbeiten“, erläuterte Alexander Trennheuser von Mehr Demokratie. Stattdessen habe man den vorhandenen Gesetzestext an die Besonderheiten und Bedürfnisse Nordrhein-Westfalens angepasst. Dieser steht bis Ende Mai zur Kommentierung im Internet. Nachdem die Kommentare und Verbesserungen ausgewertet sind, wird das Transparenzbündnis den Abgeordneten den Gesetzesvorschlag im Juli „als schönes Paket und Lesestoff mit in den parlamentarischen Urlaub geben.“.

Was die Besonderheiten dieses „Lesestoffs“ sind wurde daraufhin von dem Vertreter des Bundes der Steuerzahler, Heinz Wirz erläutert. In Zukunft soll der Bürger nicht mehr als Bittsteller auftreten müssen, dem die Behörden Informationen vorenthalten können. Vielmehr sollen Hürden für einzelne Bürger abgebaut werden. Auch Vereine und andere so genannte "juristische Personen" sollen Einblick in Akten von Behörden nehmen können. Im Zuge dessen sollen Gebühren für Anträge auf Informationserteilung und die dazugehörige Begründung seitens des Antragstellers abgeschafft werden. Gleichzeitig sollen die Rechte des Beauftragten für Informationsfreiheit institutionell gestärkt werden, um in Zukunft gegen renitente Stellen rechtlichen Druck abseits des teuren Gangs zum Gericht ausüben zu können.

Kommunen mit in Verantwortung nehmen

Das Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz in NRW soll sich laut Guido Strack von Transparency International durch die Kopplung von Antrags- und Veröffentlichungsverfahren von dem Hamburger Konzept unterscheiden. Die Definition informationspflichtiger Stellen hat man um alle öffentlich ausschreibenden Stellen und Gremien erweitert. Die Ausgabenhöhe ab der ein Vertrag als auskunftspflichtig gilt wurde von 100.000 Euro auf 20.000 Euro gesenkt. Besonders wichtig sei es auch, die Kommunen als Verwalter der Daseinsvorsorge, mit in die Verantwortung zu nehmen. Dabei sollen sie jedoch nicht auf sich alleine gestellt sein. Hier greift natürlich das Konnexitätsprinzip, welches das Land NRW dazu verpflichtet, seinen Kommunen sowohl in Sachfragen als auch in finanzieller Hinsicht unter die Arme zu greifen.

Dank gilt Matthi Bolte für die Organisation dieses Austauschs. Der nächste Termin zum Thema Transparenz und Informationsfreiheit ist das „Zukunftsforum für digitale Bürgerbeteiligung, Open Government und Open Parliament in NRW“ am 17 Mai in Düsseldorf.

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