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NRW will offener werden

Wie kann sich das Land Nordrhein-Westfalen den Bürgern öffnen und sie beteiligen? Wie können Bürger und Verwaltung besser zusammenarbeiten? Wie lässt sich Transparenz von Verwaltungs- und politischem Handeln am besten erreichen? Eine Projektgruppe der Landesregierung hat den Auftrag, eine Open Government-Strategie für NRW zu entwickeln. Nun ist die Strategie soweit gediehen, dass sie Anfang 2014 dem Kabinett zur Entscheidung vorgelegt werden kann.

Es ist nichts weniger als ein Kulturwandel, der sich in Verwaltung und Politik vollzieht, wenn Open Government in NRW an den Start geht. Angestrebt wird ein Dialog auf Augenhöhe zwischen Bürgern und Verwaltung. Bald schon könnte es selbstverständlich sein, dass Bürger online aktuelle Daten aus dem Katastrophenschutz nachlesen, Gesetzesentwürfe im Internet kommentieren oder die Landesverwaltung mit Expertenwissen unterstützen. Die Landesregierung hofft, so wirtschaftliche und wissenschaftliche Potenziale für den Standort NRW nutzbar zu machen und Regierungs- und Verwaltungsarbeit effizienter zu gestalten.

Auf dem Weg zu einer Open Government-Strategie für NRW, die die Dimensionen „Transparenz“, „E-Partizipation“ und „Zusammenarbeit“ gleichzeitig umfasst, hatte die Projektgruppe viele rechtliche und organisatorische Fragen zu klären. Eckpunkte der Strategie waren der Öffentlichkeit im Mai 2013 vorgestellt worden. Einen Tag lang trafen mehr als 500 interessierte Verwaltungsmitarbeiter, Bürger, Fachleute und Vertreter des Bündnisses „NRW blickt durch“ aus Bund der Steuerzahler, Mehr Demokratie und Transparency International im Düsseldorfer Landtag zusammen, um das Entstehen der Open Government-Strategie zu begleiten und zu diskutieren.

Transparenz von allen gewollt

Einigkeit herrscht in einem Punkt: Transparenz, Teilhabe und Zusammenarbeit sind von allen gewollt. Doch die Bürger wünschten sich größtmögliche Transparenz mit möglichst wenigen Ausnahmen, während die Verwaltung für ein eher vorsichtiges Vorgehen plädierte. Das Grimme-Institut hatte anschließend Handlungsempfehlungen für die Projektgruppe formuliert. So wollten die Bürger beispielsweise gerne weiter an der Entwicklung der Open Government-Strategie des Landes beteiligt werden. „Nun wird es in loser Organisationsform online wie offline möglich sein, dass sich Bürger weiterhin beteiligen können“, so Dieter Spalink, Leiter der Projektgruppe.

Geltung wird die Open Government-Strategie nur für die Landesverwaltung haben. Sie ist eine freiwillige Leistung. Geplant ist ein zentrales Open Data-Portal für NRW. Das NRW-Portal wird offene Daten zur kostenfreien Nutzung bieten. Zunächst werden dort alle Daten zusammengeführt, die ohnehin bereits öffentlich sind. Jedes Ressort der Landesverwaltung entscheidet eigenverantwortlich, welche Daten zur Freigabe geeignet sind. Angeboten würden nicht nur Rohdaten, sondern auch interpretierte Daten und zusätzlich erläuternde Dokumente. Auch die Kommunen seien eingeladen mitzumachen. „Je mehr interessante Daten dort für Bürger, Wissenschaft und Verbände zur Verfügung gestellt werden, desto größer der Nutzen“, so Spalink. Derzeit gibt es jedoch keine gesetzliche Verpflichtung, dass Kommunen Daten freigeben.

Neben einem Open Data-Bereich wird es auf dem Portal auch Rubriken zu den Themen Zusammenarbeit und Partizipation geben. Bereits zum 1. November 2013 ist ein so genannter „Beauftragter der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für Informationstechnik“ ernannt worden, der die Open Government-Strategie umsetzen soll. Die Umsetzung wird in kleinen Schritten erfolgen. Nach und nach werden die einzelnen Bausteine der Strategie umgesetzt, wird das Portal mit Leben gefüllt. Priorität werde die technische Realisierung des Portals haben.

Für Transparenzgesetz

Dem Bündnis „NRW blickt durch“ geht die Open Government-Strategie des Landes nicht weit genug. Das Bündnis fordert, dass der Landtag ein Transparenzgesetz verabschiedet, das für Behörden in Land und Kommunen gleichermaßen gilt. Behörden sollen verpflichtet werden, von sich aus Verträge zur Daseinsvorsorge, Gutachten, Statistiken, Verwaltungsvorschriften und vieles mehr im Internet kostenlos zu veröffentlichen. Ausnahmen soll es nur wenige geben, z.B. bei Dokumenten, die schützenswerte Rechte Dritter, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse betreffen. Ziel des Gesetzes soll die Verhinderung von Bestechung, Bestechlichkeit und Vorteilsnahme sein. Es soll mehr Transparenz geschaffen und damit die öffentlichen Kontrolle von Politik und Verwaltung verbessert werden. Mehr Informationen sollen es den Bürgern ermöglichen, sich besser über das politische Geschehen zu informieren und sich daran zu beteiligen.

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