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SPD mauert bei Transparenzgesetz

Ein Transparenzgesetz wird es in Nordrhein-Westfalen vorerst nicht geben. Am 2. März 2017 wurde bekannt, dass die SPD im Landtag ihre Zustimmung zu einem solchen Gesetz zurückgezogen hat. 2012 hatten die Sozialdemokraten die Formulierung eines Transparenzgesetzes im Koalitionsvertrag mit den Grünen verankert.

Eigentlich war das Gesetz fast fertig. Ein Entwurf war im Januar 2017 bereits mit den entsprechenden Ressorts der Landesregierung abgestimmt worden, alle Beteiligten waren einverstanden. Anfang Februar hätte der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden sollen. Dann aber hatte die SPD ihre Zustimmung zurückgezogen.

"Wir werden die Veröffentlichungspflichten der öffentlichen Stellen deutlich ausweiten und damit das Informationsfreiheitsgesetz hin zu einem Transparenzgesetz weiterentwickeln", heißt es im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen. Informationen, Dokumente und Daten öffentlicher Verwaltungen sollten danach für alle Bürger frei zugänglich sein.

SPD in Erklärungsnot

"Es gab keinen vorlagefähigen Gesetzentwurf", erklärte die SPD den Rückzieher. Jetzt sei die Zeit zu knapp, um das Projekt noch fertigzustellen. Wie das mit der vorherigen Einstimmigkeit der Beteiligten in Einklang zu bringen ist, konnten die Sozialdemokraten nicht erklären.

Das Bündnis „NRW blickt durch“ aus Bund der Steuerzahler NRW, Mehr Demokratie, NABU NRW und Transparency Deutschland hatte bereits Anfang 2014 einen Entwurf für ein Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt. Es würde Behörden verpflichten, von sich aus Verträge zur Daseinsvorsorge, Gutachten, Statistiken, Verwaltungsvorschriften, öffentliche Pläne und Geodaten zu veröffentlichen. Dies soll in einem zentralen und kostenlosen Informationsregister geschehen.

Bringschuld statt Holschuld

Durch ein Transparenzgesetz würde das seit 2002 geltende Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Landes weiterentwickelt. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat seit Inkrafttreten des IFG Anspruch auf Zugang zu den bei Ämtern und Behörden vorhandenen amtlichen Informationen. Der Zugang wird auf Antrag gewährt, ist aber oft mit teilweise hohen Gebühren verbunden. Durch ein Transparenzgesetz würde die Holschuld der Bürger in eine Bringschuld der Behörden umgewandelt. Bearbeitungsgebühren würden weitgehend entfallen.

Mehr Transparenz würde Korruption erschweren, Steuerverschwendung vorbeugen, das Vertrauen in Politik und Verwaltung stärken, Verwaltungsabläufe vereinfachen und die Mitbestimmung der Menschen im Land erleichtern.

Das Bündnis "NRW blickt durch" wird sich nach der Landtagswahl am 14. Mai 2017 für einen neuen Anlauf in dieser Sache stark machen.

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