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Ulrich Lepper
© LDI NRW

Staatliches Handeln besser kontrollieren

Wollen Bürger in NRW von Behörden etwas wissen, bekommen sie nicht immer eine Antwort. Das geltende Informationsfreiheitsgesetz (IFG) lässt viele Ausnahmen zu. Zudem können Auskünfte einen Monat auf sich warten lassen und Gebühren kosten. Der Bund der Steuerzahler NRW fordert zusammen mit Mehr Demokratie und Transparency International, dass das IFG weiterentwickelt wird zu einem Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz. Hier sollen Ausnahmen enger gefasst und Behörden verpflichtet werden, von sich aus Daten zu veröffentlichen. Ulrich Lepper, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, berät Bürger, wenn Behörden ihrem Informationsanspruch nicht entsprechen.

Seit über zehn Jahren gibt es das Informationsfreiheitsgesetz in NRW. Welche Probleme tauchen immer wieder auf, wenn Bürger bei Behörden um Informationen nachfragen?

Vielfach gibt es Unsicherheiten in Einzelfragen: Beispielsweise legen Behörden Begriffe wie „behördlicher Entscheidungsbildungsprozess“ oder „Betriebs- und Geschäftsgeheimnis“ zu weit aus, so dass eine Information nicht herausgegeben wird, auf die ein Anspruch besteht. Bei Verträgen mit Privaten wird argumentiert, dass eine vertragliche Vereinbarung Vertraulichkeit zusichert, obwohl der gesetzliche Informationsanspruch vorgeht.

Warum tun sich die Behörden mit der Herausgabe von Informationen so schwer?

Nicht alle Behörden tun sich schwer. Soweit wir auf Vollzugsdefizite stoßen, kann über die Gründe nur spekuliert werden. Die Rechtsanwendung würde erleichtert, wenn Ausnahmetatbestände im Gesetz noch enger gefasst würden.

Wie können Sie den Bürgern helfen?

Ich berate Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte, die Inhalte und die zweckmäßige Form eines Antrags auf Information. Die öffentlichen Stellen informiere ich über die rechtlichen Anforderungen. Wenn dies keinen Erfolg hat, müssen Bürgerinnen und Bürger ihr Recht allerdings in eigener Verantwortung vor Gericht durchsetzen.

Derzeit gibt es in NRW eine Diskussion um mehr Transparenz und die Forderung, dass Behörden verpflichtet werden, Daten von sich aus freizugeben. Halten Sie eine Weiterentwicklung des IFG ebenfalls für notwendig?

Das IFG NRW sollte in Richtung „Open Data“ weiterentwickelt werden. Dafür bietet sich ein „Standardkatalog“ von Informationen an, die die Behörden von sich aus veröffentlichen müssen. Dazu gehören beispielsweise die folgenden Bereiche: <typolist>Verträge, die öffentliche Stellen mit Privaten geschlossen haben und bei denen es um öffentliche Gelder in erheblicher Höhe oder die Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch Private geht Gutachten und Forschungsergebnisse, die von öffentlichen Stellen in Auftrag gegeben und mit öffentlichen Geldern finanziert worden sind Interne Handlungsempfehlungen, Richtlinien, Geschäftsanweisungen usw.</typolist> Wünschenswert wäre außerdem eine Internetplattform der Verwaltung in eigener öffentlicher Regie, über die die Informationen der verschiedenen Stellen vereinfacht aufgefunden und abgerufen werden können.

Welche Einschränkungen, die es jetzt beim IFG gibt, würden Sie sofort ausrangieren und warum?

Die Einschränkungen beim IFG NRW sind grundsätzlich sachgerecht, bedürfen aber an verschiedenen Stellen der Präzisierung. Die gilt auch für die Regelung, die Forschung und Lehre vom Anwendungsbereich ausnimmt: Informationen, die nur den Rahmen für Forschung und Lehre betreffen – zum Beispiel Drittmittelverträge von Hochschulen – sollten frei zugänglich sein. Die verfassungsrechtliche Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre wäre dadurch nicht betroffen. Mehr Transparenz schafft auch mehr Vertrauen.

Welche Ausnahmen würden Sie bei einem möglichen Transparenzgesetz für NRW noch gelten lassen?

Jede Regelung zu Transparenz und Informationsfreiheit braucht Ausnahmen, weil immer auch andere Rechte und Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, zum Beispiel Datenschutz. Es kommt darauf an, die Einschränkungen im Gesetz möglichst eng und präzise zu fassen.

Welche Vorteile hätten die Bürger von einem Transparenzgesetz in NRW?

Idealerweise bleibt der individuelle Anspruch auf Information bestehen, so wie er heute vom IFG NRW vorgesehen ist. Zusätzlich würden mehr Informationen einfach verfügbar bereitstehen, ohne dass dazu Anträge gestellt werden müssten. Für Bürgerinnen und Bürger wäre es dann besser möglich, sich zu informieren.

Warum ist es so wichtig, das Behördenwissen zu den Bürgern zu bringen?

Der Zugang zum Wissen der Verwaltung kann den demokratischen Meinungs- und Willensbildungsprozess erleichtern. Wer besser informiert ist, kann besser entscheiden - zum Beispiel über das Kreuz bei einer Wahl oder darüber, ob eine eigene Initiative „im Kleinen“ lokal und im Einzelfall nötig ist. Nicht zuletzt sind Informationen wichtig, damit Bürgerinnen und Bürger staatliches Handeln kontrollieren können.

 

Ulrich Lepper ist seit Januar 2010 Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen. Er sorgt dafür, dass der Datenschutz bei der öffentlichen Verwaltung und der privaten Wirtschaft eingehalten wird. Außerdem wacht er über das Recht der Bürger, ihren freien Zugang zu Informationen von Behörden wahrnehmen zu können.

Zuvor war der gelernte Jurist bei der Bezirksregierung Arnsberg und lange Zeit auch im NRW-Innenministerium tätig, wo er u.a. sieben Jahre als Referatsleiter für den Datenschutz verantwortlich war. Zuletzt war er Regierungsvizepräsident in Düsseldorf.

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