Das bisherige Informationsfreiheitsgesetz macht es den Bürgern nicht leicht. Bei Anfragen über das Internetportal FragDenStaat.de, über das Bürger Anfragen an Behörden richten können, kommt es nicht selten zu verzögerten oder ungenügenden Antworten. So wurde eine Anfrage zu den Nebeneinkünften von Landtagsabgeordneten mit der Begründung abgelehnt wurde, es ginge um personenbezogene Daten, die nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz fielen.
Auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Ulrich Lepper hatte in seinem jüngsten Tätigkeitsbericht die Auskunftsverweigerung durch Behörden bemängelt. So hatte ein Bürger in einer Stadt vergeblich Auskunft darüber verlangt, welchen Kaufpreis die von der Kommune erworbenen 6,6 Millionen gelben Säcke gehabt hätten. Die Stadt hatte die Auskunftserteilung trotz Beanstandung mit Hinweis auf zu schützende Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse abgelehnt. In einer anderen Stadt sei einem Antragsteller die Auskunft zu einem Bauprojekt verweigert worden, obwohl die Stadt zur Information des Antragsstellers verpflichtet sei.
Betroffene Bürger können Probleme mit auskunftsverweigernden Behörden über das Kontaktformular melden.