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Zwei Gesetzentwürfe - ein Ziel

Ein Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz in NRW, das nicht für die Kommunen gilt, wäre unsinnig und furchtbar. Darin sind sich das Bündnis „NRW blickt durch“ und die Piratenfraktion im NRW-Landtag einig.

Zum 23. Juli hatten die Piraten das Bündnis zu einem Gespräch eingeladen, um über Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Entwürfe zum Transparenzgesetz zu sprechen. Sowohl das Bündnis, das aus Bund der Steuerzahler NRW, Mehr Demokratie und Transparency International besteht, als auch die Piratenfraktion haben einen Entwurf für ein Transparenzgesetz erarbeitet, das für Land und Kommunen gelten soll.

Klar wurde: Die Stoßrichtung beider Entwürfe ist in weiten Teilen identisch. Ziel ist es, den freien und kostenlosen Zugang zu Daten und Informationen aus Behörden möglich zu machen und dafür einheitliche Standards zu schaffen. Größter Knackpunkt sind die möglichen Kosten, die den Kommunen bei der Umsetzung entstehen.

Heinz Wirz, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW machte deutlich, dass es sich bei dem Transparenzgesetz um eine neue Aufgabe handelt, die das Land den Kommunen aufbürdet. Es müssten vernünftige Antworten darauf gefunden werden, welche Kosten entstehen, wie hoch diese in etwa sein werden und wie diese Kosten finanziert werden sollen. Bislang würden sich die Kommunen zwar für mehr Transparenz aussprechen, diese jedoch freiwillig anbieten wollen und gesetzliche Vorgaben ablehnen.

Mehrwert für Kommunen

Robert Hotstegs von Mehr Demokratie schlug vor, deutlicher als bisher herauszustellen, welchen Mehrwert die Kommunen von einem Transparenzgesetz hätten. So könnten Behörden in Kommunen beispielsweise selbst viel schneller als bisher Einblick in Dokumente anderer Behörden wie Fach- und Aufsichtsämter nehmen. Zudem würde in den Informationsportalen viel Wirtschaftskraft stecken, wenn aus den offenen Daten beispielsweise innovative Angebote für Internet oder Smartphones entstehen. Bündnis und Piraten gehen auch davon aus, dass sich Kosten und Aufwand bei den Kommunen verringern, wenn mit dem freien Zugang zu Daten die Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz weniger werden.

Alle Beteiligten waren sich darin einig, dass das Konnexitätsprinzip, also die Kostenfrage und das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung nicht dafür herhalten dürfe, die Geltung eines Transparenzgesetzes für die Kommunen von vornherein zu torpedieren.

Offene Rechtsfragen

Bereits im Mai hatten die Piraten ihren Gesetzentwurf im Landtag eingebracht. Der Gesetzentwurf des Bündnisses „NRW blickt durch“ nebst Begründungen ist noch in Arbeit . Ein Gespräch mit Fraktionsvertretern von CDU, FDP, Grünen und Piraten hatte ergeben, dass noch eine ganze Reihe von Rechtsfragen zu klären sind, bevor die Fraktionen tatsächlich ein Transparenzgesetz verabschieden würden.

Diese Rückmeldungen und die Anregungen der Bürger, die im Mai Gelegenheit hatten, den Gesetzentwurf im Internet zu kommentieren, sollen im Entwurf des Bündnisses berücksichtigt werden. Zudem steht noch ein Gespräch mit der SPD-Fraktion aus. Da die Piraten sich wünschen, Hürden auf dem Weg zu mehr Transparenz in NRW gemeinsam mit dem Bündnis zu bewältigen, soll es weitere Gespräche geben.

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