Die rot-grüne Landesregierung hatte im Juli 2012 ein so genanntes Effizienzteam ins Leben gerufen. Seine Aufgabe: Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung erarbeiten und Förderprogramme prüfen. Diesem Effizienzteam gehören unter anderem auch Abgeordnete der Fraktionen von Rot-Grün an. Abgeordnete der Oppositionsfraktionen dagegen sind außen vor.
Die Opposition hatte in verschiedensten Ausschuss- und Plenumssitzungen wiederholt Fragen zum Effizienzteam gestellt. Sie fragten nach Zielvorgaben, Ergebnissen, Erkenntnissen, Empfehlungen oder Unterlagen, die dem Effizienzteam zur Verfügung stehen. Zu diesen Fragen soll es keine oder nur unbefriedigende Antworten gegeben haben. Auch der Bund der Steuerzahler NRW hatte in der Vergangenheit mehrfach kritisiert, dass das Effizienzteam bislang in Sachen Einsparpotenziale jede Antwort schuldig geblieben ist. Mal begründete die Landesregierung ihr Schweigen damit, dass es sich um noch nicht abgeschlossene Vorgänge handelt und sie deshalb nicht antworten müsse. Später wies sie das Effizienzteam dem Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung zu.
Gutachterdienst bestätigt Opposition
Die Abgeordneten ließen das nicht auf sich beruhen. Ihr Vorwurf: Abgeordnete der Regierungsfraktionen erhalten bevorzugt Informationen über den Landeshaushalt, während ihnen selbst diese Informationen aus dem Effizienzteam verweigert würden. Dieses intransparente Verfahren komme geradezu einer Diskriminierung von Teilen des Parlamentes gleich. Über den unabhängigen Gutachterdienst des Landtags baten sie um ein Rechtsgutachten. Der Gutachter gab ihnen Recht. Die unterschiedliche Behandlung der Abgeordneten stehe in einem deutlichen Spannungsverhältnis zur strengen und formalen Gleichheit der Abgeordneten. Die Tätigkeit des Effizienzteams lasse sich nicht dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung zuordnen. Außerdem schließe sich die Berufung auf den so genannten Arkanbereich (Geheimbereich) und die Beteiligung von Abgeordneten gegenseitig aus.
Die Landesregierung teilt die Auffassung des Gutachters nicht. Zwölf Abgeordnete haben daraufhin Klage erhoben. Das Verfassungsgericht in Münster soll nun klären, ob die Landesregierung "mehrfach die Informations- und Fragerechte der Abgeordneten durch unzulängliche bzw. inhaltlich vollumfänglich verweigerte Auskünfte verletzt hat". Und dabei wollte die Landesregierung doch mit der seit langem angekündigten Open-Governmen-Strategie endlich für mehr Transparenz sorgen.
NRW braucht Transparenzgesetz
Dass mit der neuen Offenheit nach Gutdünken und Gutsherrenart umgegangen wird, zeigt, dass es in Sachen Transparenz klare, gesetzliche Regelungen braucht. Ein Transparenzgesetz wie es Bund der Steuerzahler NRW, Mehr Demokratie und Transparency International vorgelegt haben, würde eindeutig regeln, wann die Landesregierung Auskunft erteilen muss.