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Auskunft nach Tageslaune

Ein Bürger aus Münster staunte nicht schlecht. Im Oktober 2013 hatte er die Stadt Münster um Auskunft gebeten. Ihn interessierte, welche Kosten für ein Gutachten der Abfallwirtschaftsbetriebe in Münster entstanden waren. Eine befriedigende Antwort erhielt er zügig.

Im Jahr 2014 fragte er die Stadt nach den Kosten für ein weiteres Gutachten, das die Abfallwirtschaftsbetriebe in Auftrag gegeben hatten. Diesmal wurde die Antwort verweigert. Der Grund: Die Anfrage des Bürgers beziehe sich auf Gutachten verschiedener Vertragspartner.

Bevor die Stadt Münster Auskünfte über die genannten Gutachten geben könne, muss sie die Frage des Schutzes der Geschäftsgeheimnisses ihrer Vertragspartner klären und entsprechend würdigen und respektieren, so die Stadt. Der entsprechende Vertragspartner habe der Auskunft nicht zugestimmt. Erstaunlich, dass es für den einen Vertragspartner kein Problem ist seinen Preis zu nennen, während ein anderer ein Geschäftsgeheimnis daraus macht. Noch erstaunlicher, dass die Stadt Münster dieses Spiel mitspielt, statt ihren gesetzlichen Offenlegungspflichten nachzukommen. Informationsfreiheitsbericht lesen

Informationsfreiheitsbericht lesen

Die Stadt sollte in den Informationsfreiheitsbericht von 2013 schauen. Dort bemängelt der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ulrich Lepper, dass auch nach zwölf Jahren Informationsfreiheit in einigen öffentliche Stellen die Auffassung vorherrsche, durch vertragliche Vertraulichkeitsvereinbarungen könnten Verträge vor den Augen der Öffentlichkeit verborgen werden. Dies sei jedoch nicht der Fall, da gesetzliche Offenlegungspflichten nicht durch privatrechtliche Vereinbarungen unterlaufen werden könnten. Potenzielle Vertragspartnern sollten vielmehr bereits bei Vertragsschluss darüber aufgeklärt werden, dass Verträge grundsätzlich öffentlich zugänglich seien.

Auskunft nach Tageslaune und die Bürger sind machtlos? Der Fall zeigt deutlich, wie dringend die Landesregierung ein Transparenzgesetz auf den Weg bringen muss, wie es der Bund der Steuerzahler NRW, Mehr Demokratie NRW und Transparency Deutschland fordern.

Was wird aus gesetzlicher Verpflichtung?

Auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ulrich Lepper fragt in seinem aktuellen Datenschutzbericht 2015: „ Wie geht es weiter mit den Strategien zur proaktiven Veröffentlichung von amtlichen Informationen im Internet, wann werden aus Strategien endlich Taten und vor allem: Was wird aus der erforderlichen gesetzlichen Verpflichtung zur antragsunabhängigen Bereitstellung dieser Informationen im Netz?

Heimlichtuer

Seit April 2014 küren wir öffentliche Stellen in NRW, wenn diese durch Auskunftsverweigerung auffallen oder bei ihrem Handeln Transparenzlücken für die Öffentlichkeit deutlich werden.

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Für interessierte Bürger, Verbände und Parteien bieten wir Vorträge zum Thema Transparenz und Informationsfreiheit an.
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