Die GEBAG hatte den Auftrag, auf das Dach des privaten Museums Küppersmühle einen Kubus aufzusetzen. Dabei war es zu einer Steigerung der Baukosten und statischen Problemen gekommen. Schließlich war bekannt geworden, dass bei den Schweißnähten des Kubus gepfuscht worden war, worauf der Bau gestoppt wurde.
Die GEBAG geriet durch das Desaster bei der Küppersmühle in wirtschaftliche und finanzielle Schwierigkeiten. Die alten Verträge mit den Sponsoren, nach denen das Unternehmen verpflichtet gewesen wäre, den Erweiterungsbau fertigzustellen, wurden aufgehoben. Ein Ausstieg aus den Verträgen war im Vergleich zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus die „einzige noch wirtschaftlich und finanziell tragbare Alternative“.
Der Bund der Steuerzahler wollte von der GEBAG mehr zu den Hintergründen, Kosten und Schadenersatzforderungen erfahren, doch die städtische Tochtergesellschaft antwortete nicht. Deshalb hatte der Steuerzahlerbund das Unternehmen auf Auskunft verklagt. Ein Urteil zu dieser Klage steht derzeit noch aus.
Mittlerweile wurde der Stahlkubus, der lange rostend auf einer Wiese neben dem Museum Küppersmühle lag, demontiert. Laut Medienberichten soll die Entsorgung des Schrotthaufens eine weitere Million Euro verschlungen haben. Zudem sollen ehemalige Vorstandsmitglieder der GEBAG zu Schadenersatzzahlungen verurteilt worden sein.
Im Juli dieses Jahres hatte der Bund der Steuerzahler die GEBAG zu den Kosten für die Demontage des Stahlkubus, für die Einlagerung einzelner Teile zur Beweissicherung, zu den Schadenersatzforderungen des Unternehmens an beauftragte Firmen und zur Gesamthöhe des Schadens bei der gescheiterten Museumserweiterung befragt. Aber wieder gab es keine Auskunft.
Der Fall zeigt, dass NRW ein Transparenzgesetz, um endlich Licht in das Geschäftsgebaren städtischer Tochtergesellschaften zu bringen. Im Februar hatte das Bündnis „NRW blickt durch“ hierzu einen Gesetzentwurf an den Landtag übergeben. Danach sollen Verträge zur Daseinsvorsorge, Gutachten, Statistiken, Verwaltungsvorschriften und weitere Informationen der öffentlichen Hand für die Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden.