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© Günter Hommes / pixelio.de

Burgherren tun geheimnisvoll

Jede Burg hat ihr Geheimnis. Auf Burg Vogelsang, einer ehemaligen Ausbildungsstätte der Nationalsozialisten in der Eifel, ist es das Gehalt des zweiten Geschäftsführers, das der Öffentlichkeit verheimlicht wird. Ein weiteres Beispiel dafür, dass das berechtigte Informationsinteresse der Bürger nachrangig und von mangelnder Bedeutung ist.

Der Aufsichtsrat der sieben Gesellschafter von Burg Vogelsang, unter anderem der Landschaftsverband Rheinland (LVR) und der Kreis Euskirchen, hatten Ende 2015 beschlossen, einen zweiten Geschäftsführer einzustellen. Dieser soll helfen, dass es mit dem Umbau von Burg Vogelsang in ein Besucherzentrum, ein NS-Dokumentationszentrum und eine Nationalpark-Ausstellung voran geht. Das Bauprojekt sollte ursprünglich rund 35 Millionen Euro kosten. Als man merkte, dass das Geld nicht reicht, wurde das Bauprojekt um mindestens vier Millionen Euro zusammengestrichen. Schließlich stiegen die Mehrkosten auf 3,4 Millionen Euro. Jetzt sind es mehr als 8 Millionen Euro.

Doch die Kosten sind höher als die Bürger denken. Der LVR antwortete auf Anfrage: „Zu den Personalkosten können (…) keine Angaben gemacht werden. Zwischen der Rosenbaum Nagy management & marketing GmbH und der Vogelsang ip gGmbH wurde ein Dienstleistungsvertrag geschlossen, dessen Inhalt der Vertraulichkeit unterliegt.“

Wahre Kosten verschleiert

In dem Betrag von 8,1 Millionen Euro sind die Personalkosten nach Aussagen des LVR nicht enthalten. Doch auch diese ungeplanten Personalkosten gehören zu den zusätzlichen Kosten des Projektes Vogelsang. Die wahren Kosten des Bauprojektes werden also verschleiert und die Öffentlichkeit nicht vollständig informiert.

Das Bündnis „NRW blickt durch“ aus Bund der Steuerzahler NRW, Mehr Demokratie NRW, NABU, Transparency Deutschland fordert ein Transparenzgesetz, das Bürgern einen umfassenden und unkomplizierten Zugang zu Informationen aus Politik und Verwaltungen und damit auch zu Gehältern leitender Angestellter öffentlicher Einrichtungen gewährt.

Heimlichtuer

Seit April 2014 küren wir öffentliche Stellen in NRW, wenn diese durch Auskunftsverweigerung auffallen oder bei ihrem Handeln Transparenzlücken für die Öffentlichkeit deutlich werden.

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