Erst kürzlich berichteten Medien, dass durch die Insolvenz des Fußballvereins Alemannia Aachen eine Landesbürgschaft fällig wurde. Doch das Land will diese Meldung nicht bestätigen. Man erfährt lediglich, dass insgesamt 14 Bürgschaften im Wert von ursprünglich knapp 319 Millionen Euro für Fußballstadien an sieben Standorten gewährt wurden. Doch zu den einzelnen Standorten der Fußballstadien können keine weiteren Angaben gemacht werden.
Dies sei in dem Bürgschaftsgeheimnis begründet, schrieb das Finanzministerium dem Bund der Steuerzahler auf Nachfrage. Danach seien alle Verhandlungen, Beratungen, Unterlagen und Auskünfte vertraulich zu behandeln und dürften Dritten gegenüber nicht offenbart werden. Auch Landtagsabgeordnete erfahren keine Einzelheiten zu den Landesbürgschaften für Stadionneubauten. Vertraulichkeit herrscht auch darüber, ob ein Verein überhaupt eine Bürgschaft beantragt hat.
Frei zugängliche Daten aus Regierung und Verwaltung für jedermann - das strebt die nordrhein-westfälische Landesregierung mit ihrer im Mai gestarteten "Open-Government-Strategie" an. Doch wie passt diese Heimlichtuerei zur neuen Transparenzoffensive des Landes? Und warum gilt das Bürgschaftsgeheimnis nur für das Land? Den Kommunen schreibt das Land nämlich vor, dass sie in ihren Haushaltsplänen ausweisen, welche Bürgschaften sie für wen und in welcher Höhe übernommen haben.
Mit einem Transparenzgesetz, wie es das Bündnis „NRW blickt durch“ vorschlägt, müsste das Land NRW Empfänger und Höhe von Landesbürgschaften offenlegen. Seit April 2014 küren die Bündnispartner regelmäßig öffentliche Stellen in NRW , wenn diese durch Auskunftsverweigerung auffallen oder bei ihrem Handeln Transparenzlücken für die Öffentlichkeit deutlich werden.