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Erfolg: Münster gibt Auskunft

Im Mai hatte ein Bündnis aus Bund der Steuerzahler NRW, Mehr Demokratie NRW und Transparency International die Stadt Münster zum Heimlichtuer des Monats gekürt. Anlass war die Weigerung der Stadt, einem Bürger Auskunft zu den Kosten für ein Gutachten zu geben, das die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster in Auftrag gegeben hatten.

Die Stadt hatte ihre Auskunftsweigerung damit begründet, dass der Vertragspartner der Auskunft nicht zugestimmt habe, da seine Geschäftsgeheimnisse nicht gewahrt bleiben würden. Die Kritik des Bündnisses „NRW blickt durch“ und die Hartnäckigkeit des Bürgers haben nun dafür gesorgt, dass die Bezirksregierung Münster endlich eingeschritten ist und die Stadt aufgefordert hat, dem Bürger die begehrte Auskunft zu erteilen.

Kein Geschäftsgeheimnis

Die Bezirksregierung stellte nach Prüfung des Falls fest, dass ein Geschäftsgeheimnis im Sinne des § 8 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nicht vorliege. Zu den Geschäftsgeheimnissen würden beispielsweise Kalkulationen, Bilanzen, Umsatzzahlen, Geschäftsbücher, Kundenlisten, Marktstrategien, Unterlagen zur Kreditwürdigkeit und Forschungsprojekte gezählt.

Bezogen auf die begehrte Auskunft über die Kosten für die Studie insgesamt mangele es an der Voraussetzung, dass ein objektiv berechtigtes wirtschaftliches Interesse an der Geheimhaltung der gewünschten Information bestehe. Dieses sei nur gegeben, wenn das Geheimzuhaltende für die Wettbewerbsfähigkeit des betroffenen Unternehmens Bedeutung habe. Nach Vertragsschluss sei kein Wettbewerbsnachteil zu mitbietenden Konkurrenten mehr zu befürchten.

Zudem lasse die Mitteilung des Gesamtkaufpreises in der Regel keine Rückschlüsse auf die firmeninterne Preiskalkulation zu. Schließlich würden die gesetzlichen Offenlegungspflichten nach dem IFG NRW nicht durch privatrechtliche Vertraulichkeitsvereinbarungen ausgeschlossen und damit ausgehebelt werden können. Im Gegenteil wäre es eher geboten, potentielle Vertragspartner bereits bei Vertragsabschluss darüber zu informieren, dass gewisse Daten der Offenlegungspflicht unterliegen.

NRW braucht Transparenzgesetz

Der Bürger hat mittlerweile die von ihm gewünschte Information erhalten. Doch wie viel Zeit und Ärger hat es ihn gekostet? Und wie viele Mitarbeiter in Behörden der Stadt Münster, beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und bei der Bezirksregierung Münster haben sich mit seinem Anliegen beschäftigen müssen, bis er endlich zu seinem Recht kam? Das alles wäre nicht notwendig, wenn das Land endlich das versprochene Transparenzgesetz verabschieden würde, bei dem Bürger per Internet einen schnellen und kostenlosen Zugriff auf Unterlagen aus Behörden gesetzlich

Heimlichtuer

Seit April 2014 küren wir öffentliche Stellen in NRW, wenn diese durch Auskunftsverweigerung auffallen oder bei ihrem Handeln Transparenzlücken für die Öffentlichkeit deutlich werden.

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