„Das ist eine erschreckende Heimlichtuerei, denn der Bürger, der mit seinen Abfallgebühren die hohen Verbrennungspreise in NRW refinanzieren muss, hat ein Recht darauf, zu wissen, was die Entsorgung einer Gewichtstonne Hausmüll in den diversen Müllverbrennungsanlagen und mechanisch-biologischen Anlagen kostet“, sagt Heinz Wirz, Landesvorsitzender des Bundes der Steuerzahler.
Da die Kosten der Hausmüllentsorgung in den Verbrennungsanlagen einen überragenden Teil der Abfallgebühren ausmachen, fragt der Bund der Steuerzahler NRW seit Ende der 90er Jahre bei seinem jährlichen Gebührenvergleich ab, was die Entsorgung einer Gewichtstonne Hausmüll in einer der 16 Hausmüllverbrennungsanlagen in NRW bzw. einer der vier mechanisch-biologischen Anlagen kostet .
Politischer Handlungsbedarf
Die Antworten der Kreise auf diese Frage macht den politischen Handlungsbedarf deutlich. Gleich sieben Kreise sahen sich außerstande, dem Bund der Steuerzahler den Verbrennungspreis mitzuteilen. Der Kreis Coesfeld entsorgt seinen Hausmüll über ein Unternehmen in der Verbrennungsanlage in Oberhausen. Da dieses Unternehmen der Bekanntgabe des Verbrennungspreises widersprochen hat, schweigt der Kreis Coesfeld. Auch der Kreis Heinsberg hat den Verbrennungspreis nicht genannt. Die Kreise Paderborn und Höxter verschanzen sich hinter dem „Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimissen“. Ähnlich argumentiert der Kreis Steinfurt, der seinen Hausmüll in Oberhausen entsorgt. Er antwortete sinngemäß, dass man mit der Offenlegung der Daten keine „Neiddiskussion“ unter den kommunalen Kunden aufkommen lassen wolle.
Diese Heimlichtuerei zeigt deutlich, wie dringend die Landesregierung ein Transparenzgesetz auf den Weg bringen muss, wie es der Bund der Steuerzahler NRW, Mehr Demokratie NRW und Transparency International fordern. Seit April 2014 küren diese Bündnispartner regelmäßig öffentliche Stellen in NRW, wenn diese durch Auskunftsverweigerung auffallen oder bei ihrem Handeln Transparenzlücken für die Öffentlichkeit deutlich werden. Mit einem Transparenzgesetz sollen die Kommunen zur Veröffentlichung aller wichtigen Daten verpflichtet und Transparenzlücken dadurch geschlossen werden.