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Geheimsache Namensfindung

Eigentlich soll das Informationsfreiheitsgesetz den Bürgern in NRW Einsicht in Akten gewähren und Antworten auf Fragen geben, die sich rund um Vorgänge in Behörden drehen. Dass Antworten jedoch immer wieder mit pauschalen Begründungen verweigert werden, zeigt ein Beispiel aus Schloß Holte-Stukenbrock. Dort stieß ein Bürger bei der Frage nach den Kosten für die Namensfindung einer Aula auf tauben Ohren.

Offensichtlich tat man sich in Schloß Holte-Stukenbrock schwer damit, einen Namen für eine neu errichtete Aula an einem Gymnasium zu finden. Ursprünglich hatte die Verwaltung wegen der Farbe des Gebäudes den Namen „Schwarzbau“ vorgeschlagen. Im zuständigen Wirtschafts- und Kulturausschuss traf der Name auf ein geteiltes Echo. Schließlich wurde die Bevölkerung an der Namensfindung beteiligt.

Eine Jury, die die Namensvorschläge der Bürger begutachtete, bestand aus Vertretern aller Ratsfraktionen, den Beigeordneten, dem Bürgermeister, sowie Vertretern aus dem Seniorenbeirat und Jugendparlament. Hinzugezogen wurde zudem ein Marketingunternehmen, das die Jury beriet. Die Politik konnte sich letztlich jedoch nicht dazu durchringen, sich für einen der Vorschläge auszusprechen.

Keine Antwort auf Kostenfrage

Ein Bürger interessierte sich für die Kosten, die für die Beratungsleistungen des Marketingunternehmens entstanden waren und fragte auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes nach. Eine Antwort gab es nicht. Die Stadt wies darauf hin, dass sie die Geschäftsgeheimnisse schützen müsse und dem Unternehmen durch die Offenbarung ein nicht nur geringfügig wirtschaftlicher Schaden entstehen würde. Näher begründet wurde dies allerdings weder dem Bürger noch dem Bund der Steuerzahler NRW, der ebenfalls nach dem Preis für die Beratung fragte.

Unter dem Vorwand Geschäftsgeheimnisse schützen zu müssen, wird der Auskunftsanspruch der Bürger leider allzu oft unterwandert. Der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit und Datenschutz, Ulrich Lepper, bemängelt in seinem aktuellen Jahresbericht, dass auch nach zwölf Jahren Informationsfreiheit in einigen öffentliche Stellen die Auffassung vorherrsche, durch vertragliche Vertraulichkeitsvereinbarungen könnten Verträge vor den Augen der Öffentlichkeit verborgen werden. Dies sei jedoch nicht der Fall, da gesetzliche Offenlegungspflichten nicht durch privatrechtliche Vereinbarungen unterlaufen werden könnten.

Es sei vielmehr geboten, potenzielle Vertragspartner bereits bei Vertragsschluss darüber aufzuklären, dass Verträge grundsätzlich öffentlich zugänglich seien. Auch der Bund der Steuerzahler hatte schon im Jahr 2001 ein Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf erstritten, wonach die Stadt Düsseldorf die Kosten für ein Gutachten, das von einem Unternehmen angefertigt worden war, mitteilen muss.

NRW braucht Transparenzgesetz

Der pauschale Verweis von Behörden auf Geschäftsgeheimnisse um Auskünfte verweigern zu können zeigt deutlich, wie dringend die Landesregierung ein Transparenzgesetz auf den Weg bringen muss, wie es der Bund der Steuerzahler NRW, Mehr Demokratie NRW und Transparency International fordern. Seit April 2014 küren diese Bündnispartner regelmäßig öffentliche Stellen in NRW, wenn diese durch Auskunftsverweigerung auffallen oder bei ihrem Handeln Transparenzlücken für die Öffentlichkeit deutlich werden. 

Heimlichtuer

Seit April 2014 küren wir öffentliche Stellen in NRW, wenn diese durch Auskunftsverweigerung auffallen oder bei ihrem Handeln Transparenzlücken für die Öffentlichkeit deutlich werden.

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