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© Beko Basketball Bundesliga / Flickr

Hagen wirft bei Transparenz keinen Korb

Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs GmbH (HVG) will nicht offenlegen, in welcher Höhe sie den lokalen Profibasketballverein Phoenix Hagen sponsert. Der Bund der Steuerzahler NRW hatte nach entsprechenden Hinweisen bei der 100-prozentigen Tochtergesellschaft der Stadt Hagen nachgefragt, in welcher Höhe die HVG den Verein jährlich unterstützt. Doch die HVG verweigert die Auskunft.

Zwischen der HVG und Phoenix Hagen bestehe ein Vertrag über Werbemaßnahmen. Aufgrund einer Vertraulichkeitsvereinbarung sei man allerdings nicht befugt, Dritten Auskunft über Inhalte dieses Vertrags zu erteilen.

Diese Äußerung deckt sich mit Erfahrungen des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Ulrich Lepper. "Auch nach elf Jahren Informationsfreiheit herrscht in einigen öffentlichen Stellen die Auffassung durch vertragliche Vertraulichkeitsvereinbarungen könnten Verträge vor den Augen der Öffentlichkeit verborgen werden", stellte Lepper in seinem jüngsten Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht fest. Seit 2002 gilt in NRW ein Informationsfreiheitsgesetz, dass den Bürgern ein Recht auf Einsicht in Dokumente und Akten der öffentlichen Verwaltung gibt.

Mit ihrer Auskunftsverweigerung wird die HVG zum „Heimlichtuer des Monats“ Juni. Seit April 2014 vergibt das Bündnis “NRW blickt durch“ diesen Titel Regelmäßig küren die Bündnispartner Bund der Steuerzahler NRW, Mehr Demokratie und die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland seitdem öffentliche Stellen in NRW, wenn diese durch Auskunftsverweigerung auffallen oder bei ihrem Handeln Transparenzlücken für die Öffentlichkeit deutlich werden.

Das Bündnis hatte im Februar einen Entwurf für ein Transparenzgesetz an den NRW-Landtag übergeben. Ziel der Initiative ist es, dass Behörden in Land- und Kommunen verpflichtet werden, wichtige Dokumente im Internet kostenlos zugänglich zu machen. Bürger sollen so einen unkomplizierten Zugang zu fundierten Informationen bekommen.

Gefordert wird in dem Gesetzentwurf unter anderem auch, dass Informationen über Subventions- und Zuwendungsvergaben, Fördermittel, Sponsoring und Spenden, insbesondere über Gewährende, Empfänger, Höhe, Rechtsgrundlage und Zweck von erhaltenen oder gewährten Zahlungen und Leistungen öffentlich gemacht werden. 

Heimlichtuer

Seit April 2014 küren wir öffentliche Stellen in NRW, wenn diese durch Auskunftsverweigerung auffallen oder bei ihrem Handeln Transparenzlücken für die Öffentlichkeit deutlich werden.

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Für interessierte Bürger, Verbände und Parteien bieten wir Vorträge zum Thema Transparenz und Informationsfreiheit an.
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