Der Dinslakener Stadtrat hatte zunächst den Beschluss gefasst, die Vergütungen für Aufsichtsräte massiv anzuheben. Nach einem Bürgerbegehren wurde dieser Beschluss später aber wieder zurück genommen. Begründet wurde die Auskunftsweigerung damit, dass es sich bei dem Preis für das Gutachten um ein Geschäftsgeheimnis handele. „Auf Seiten des Vertragspartners besteht ein Interesse an der Nichtoffenlegung des Vertragsverhältnisses und des Honorars, da diese Informationen geeignet sind, entsprechendes Wissen den Marktkonkurrenten des Vertragspartners zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen“, so die Stadtwerke in einem Schreiben an den Bund der Steuerzahler NRW.
In einem ähnlichen Fall von Auskunftsverweigerung der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ging es um die Kosten einer Studie. Hier hatte die Bezirksregierung Münster nach Prüfung festgestellt, dass ein Geschäftsgeheimnis im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes nicht vorliege. Nach Vertragsschluss sei kein Wettbewerbsnachteil zu mitbietenden Konkurrenten mehr zu befürchten, so die Bezirksregierung. Zudem lasse die Mitteilung des Gesamtkaufpreises in der Regel keine Rückschlüsse auf die firmeninterne Preiskalkulation zu. Schließlich könnten die gesetzlichen Offenlegungspflichten nicht durch privatrechtliche Vertraulichkeitsvereinbarungen ausgeschlossen und damit ausgehebelt werden. Im Gegenteil sei es eher geboten, potenzielle Vertragspartner bereits bei Vertragsabschluss darüber zu informieren, dass gewisse Daten der Offenlegungspflicht unterliegen.
NRW braucht Transparenzgesetz
Damit Bürgerinnen und Bürger in Zukunft nicht auf die Kooperationsbereitschaft von Verwaltungen angewiesen sind, fordert das Bündnis „NRW blickt durch“ aus Bund der Steuerzahler, Mehr Demokratie, NABU und Transparency Deutschland ein Transparenzgesetz für das Land NRW. Hierdurch sollen Land und Kommunen verpflichtet werden, Gutachten wie das in Dinslaken, aber auch Verträge zur Daseinsvorsorge, Statistiken, Verwaltungsvorschriften öffentlich verfügbar gemacht werden. Nach Hamburg hat auch Rheinland-Pfalz seit Beginn des Jahres ein solches Gesetz. SPD und Grüne im Düsseldorfer Landtag haben die Verabschiedung eines solchen Gesetzes vereinbart, bisher aber keinen entsprechenden Entwurf auf den Weg gebracht.