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© Q.pictures / pixelio.de

Heimlichtuerei vor Gericht

Ende 2014 kritisierte das Transparenzbündnis aus Bund der Steuerzahler NRW, Mehr Demokratie, NABU NRW und Transparency Deutschland einen Fall von Heimlichtuerei in Herten. Ein Softwareunternehmen der Stadt Herten hatte einem Journalisten Auskünfte verweigert. Nach einem Urteil des Landgerichts Bochum muss die 100-prozentige Stadttochter die Presseanfrage nun beantworten.

Einem Journalisten des Recherchenetzwerks CORRECT!V war aufgefallen, dass die städtische Softwarefirma Prosoz aus Herten in der Vergangenheit dutzende Mitarbeiter von fremden Behörden aus ganz Deutschland beschäftigt hatte. Die freien Mitarbeiter bekamen Geld dafür, dass sie Schulungen durchführten und die Software des kommunalen Unternehmens pflegten. Der Journalist wunderte sich, dass diese freien Mitarbeiter bei Behörden arbeiteten, die gleichzeitig Kunden von Prosoz waren. Auf seine Fragen verweigerte Prosoz die Antwort mit der Begründung, es seien Geschäftsgeheimnisse.

Zur Auskunft verpflichtet

Der Journalist klagte und verlor in erster Instanz. Das Landgericht Bochum entschied anders. Es stellte fest, dass Prosoz Behörde im presserechtlichen Sinne sei, auch wenn das Softwareunternehmen privatrechtlich in Form einer GmbH organisiert ist. So sei Prosoz nicht berechtigt, die Auskunft zu verweigern und das Thema der Recherche von einigem öffentlichen Gewicht, da die ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Mittel in Rede steht. Der Pressefreiheit sei in der Abwägung mit den Geheimhaltungsinteressen der Behörde höheres Gewicht einzuräumen. Derzeit sieht es allerdings so aus, dass Prosoz von der Möglichkeit einer Revision Gebrauch machen wird.

Mangelnder Einblick in das Treiben von städtischen Eigengesellschaften wird immer mehr zum Problem. Zunehmend lagern Kommunen Aufgaben wie Wohnungsbau, Bäderbetrieb oder Gebäudemanagement in kommunalen Unternehmen aus und verweigern dabei Auskünfte. Nicht zum ersten Mal haben Gerichte klargestellt, dass auch kommunale Unternehmen mit privatrechtlichen Organisationsformen Behörden im presserechtlichen Sinn und damit auskunftspflichtig sind.

Transparenzgesetz fehlt

Wieder einmal sind Zeit, Geld und Energie beim jahrelangen Prozessieren verschwendet worden, obwohl es ausreichend Entscheidungen von Gerichten gibt, die klarstellen, dass Berichterstattung der Presse auch dann möglich sein muss, wenn Staat oder Kommunen als AG oder GmbH tätig werden. Entscheidend ist, dass öffentliche Aufgaben mit öffentlichem Geld erfüllt werden. Was fehlt, ist eine klare gesetzliche Regelung, die städtischen Unternehmen mehr Transparenz vorschreibt.

Heimlichtuer

Seit April 2014 küren wir öffentliche Stellen in NRW, wenn diese durch Auskunftsverweigerung auffallen oder bei ihrem Handeln Transparenzlücken für die Öffentlichkeit deutlich werden.

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Für interessierte Bürger, Verbände und Parteien bieten wir Vorträge zum Thema Transparenz und Informationsfreiheit an.
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