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© Lars Bähren / Flickr

Keine Umweltinformationen für Bürger

Im nördlichen Teutoburger Wald ist ein Streit um die Herausgabe von Umweltinformationen entbrannt und bis vor das Verwaltungsgericht Münster gelangt. Zentrale Frage: Dürfen Daten rund um das Grundwasser ein Geschäfts- und Betriebsgeheimnis von Industriekonzernen sein?

In der Region Lienen und Lengerich bauen zwei Firmen in drei Steinbrüchen Kalk ab. Doch die Unternehmen sind verpflichtet, mit hydrogeologischen Gutachten nachzuweisen, dass durch den Kalkabbau der regionale Grundwasserhaushalt und die Hausbrunnen im Umfeld der Steinbrüche keinen Schaden nehmen.

Die Bürgerinitiative „Pro Teuto“ wollte die von der Industrie finanzierten Gutachten eigenen Sachverständigen zur Überprüfung vorlegen und forderte beim Kreis Steinfurt spezielle Umweltinformationen dafür an. Es handelt sich um Ausbaupläne von Grundwassermessstellen in den Steinbrüchen, Bohrprofile, Angaben zum Bodenprofil und geodätische Daten. All diese Informationen dienten der Datenerhebung in den hydrogeologischen Gutachten der kalkabbauenden Unternehmen. Um abzuschätzen, ob eine mögliche Gefährdung des Grundwassers vorliegt, sind diese Daten aber auch für die Bürgerinitiative Pro Teuto wichtig.

Zum Klagen gezwungen

Der Kreis Steinfurt als zuständige Überwachungsbehörde verweigerte die Herausgabe der begehrten Umweltinformationen. Diese seien Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Firmen. Der Die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und die Bürgerinitiative waren gezwungen, die Informationen einzuklagen. In einem bereits laufenden Verwaltungsrechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Münster wurde zwar mittlerweile eine kleinere Teilmenge der angeforderten Informationen mit Zustimmung der betroffenen Firma herausgegeben. Doch der weitaus größte und wichtige Anteil der Informationen wird weiterhin zurückgehalten. Während des bereits überjährig laufenden Gerichtsverfahrens wurde die Zuständigkeit für die Überwachung des Grundwassers nun kürzlich vom Kreis Steinfurt auf die Bezirksregierung Münster verlagert, so dass nunmehr von Pro Teuto und LNU ein erneutes Informationsersuchen bei der Bezirksregierung gestartet werden muss.

NRW braucht Transparenzgesetz 

Ein weiterer Fall, bei dem sich die Bürger erst mit viel Zeitaufwand, Mühe und Kosten Zugang zu Informationen beschaffen können, zu denen sie eigentlich Zugang haben sollten. Mit einem Transparenzgesetz, wie es das Bündnis „NRW blickt durch“ vorschlägt, bekämen Bürger Zugang zu Umweltinformationen sowie zu Ergebnissen von Messungen, Beobachtungen und sonstigen Erhebungen über schädliche Umwelteinwirkungen, Umweltgefährdungen sowie über den Zustand der Umwelt.

Heimlichtuer

Seit April 2014 küren wir öffentliche Stellen in NRW, wenn diese durch Auskunftsverweigerung auffallen oder bei ihrem Handeln Transparenzlücken für die Öffentlichkeit deutlich werden.

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