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PROSOZ nicht pro Transparenz

Ein Softwareunternehmen der Stadt Herten gibt einem Journalisten des gemeinnützigen Recherchebüros CORRECT!V auf seine Fragen zu Nebentätigkeiten von kommunalen Mitarbeitern keine Antworten und wird damit zum Heimlichtuer des Monats. Mittlerweile hat der Journalist Klage eingereicht. Dabei haben Gerichte mehr als einmal klargestellt, dass auch kommunale Unternehmen mit privatrechtlichen Organisationsformen Behörden im presserechtlichen Sinne sind, die Auskunft geben müssen.

Mangelnder Einblick in das Treiben von städtischen Eigengesellschaften wird immer mehr zum Problem. Lokalpolitiker, Bürger und Journalisten beklagen seit langem die Undurchsichtigkeit bei den vielen Tochtergesellschaften. Mehr und mehr lagern Kommunen Aufgaben wie Wohnungsbau, Bäderbetrieb oder Gebäudemanagement in kommunalen Unternehmen aus. Dabei werden in zunehmendem Maße Auskünfte verweigert, wie in Herten beim kommunalen Softwareunternehmen PROSOZ. Die Aufgaben des zu 100 Prozent städtischen Unternehmens: Beratung von Gemeinden, Städten und Kreisen sowie die Entwicklung spezifischer Software für kommunale Ansprüche.

Auskunft verweigert

Einem CORRECT!V-Journalisten war aufgefallen, dass PROSOZ in der Vergangenheit dutzende Mitarbeiter von fremden Behörden aus ganz Deutschland beschäftigt hatte. Die freien Mitarbeiter bekamen Geld dafür, dass sie Schulungen durchführten und die Software des kommunalen Unternehmens pflegten. Der Journalist wunderte sich darüber, dass diese freien Mitarbeiter bei Behörden arbeiteten, die gleichzeitig Kunden von PROSOZ waren. Bei seinen Recherchen fragte er unter anderem nach, wie viele Mitarbeiter von Kunden, die PROSOZ-Programmanwendungen einsetzen, von dem Unternehmen als freie Mitarbeiter in den Jahren 2011 bis 2014 beschäftigt wurden. Befriedigende Antworten auf seine Fragen bekam er von PROSOZ allerdings nicht. Mittlerweile hat der Journalist eine Auskunftsklage eingereicht. Aus der Klageschrift geht hervor, dass PROSOZ die Antworten auf die gestellten Fragen mit der Begründung verweigert, es handele sich um Geschäftsgeheimnisse.

Wieder einmal werden Zeit, Geld und Energie beim jahrelangen Prozessieren um Auskünfte verschwendet, obwohl es mittlerweile ausreichend Entscheidungen von Gerichten gibt, die klarstellen, dass Berichterstattung der Presse auch dann möglich sein muss, wenn Staat oder Kommunen als AG oder GmbH tätig werden. Entscheidend ist, ob öffentliche Aufgaben mit öffentlichem Geld ausgeführt werden. Ist dies der Fall, ist der presserechtliche Behördenbegriff erfüllt. Erst im Oktober 2014 hatte der Bund der Steuerzahler NRW bei einem Auskunftsstreit mit einem Tochterunternehmen der Stadt Duisburg vom Verwaltungsgericht Düsseldorf Recht bekommen.

NRW braucht Transparenzgesetz

Von alleine werden Kommunalunternehmen es aber nicht aufgeben, Auskünfte mit Verweis auf zu wahrende Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, zu verweigern. Was fehlt, ist eine klare gesetzliche Regelung, die den städtischen Unternehmen mehr Transparenz vorschreibt. Ein Bündnis aus Bund der Steuerzahler NRW, Mehr Demokratie und Transparency Deutschland hatte im Februar 2014 einen Entwurf für ein Transparenzgesetz an den NRW-Landtag übergeben. Ziel der Initiative ist es, dass Behörden in Land- und Kommunen verpflichtet werden, wichtige Dokumente im Internet kostenlos zugänglich zu machen, damit die Öffentlichkeit einen unkomplizierten Zugang zu fundierten Informationen bekommt. 

Heimlichtuer

Seit April 2014 küren wir öffentliche Stellen in NRW, wenn diese durch Auskunftsverweigerung auffallen oder bei ihrem Handeln Transparenzlücken für die Öffentlichkeit deutlich werden.

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Für interessierte Bürger, Verbände und Parteien bieten wir Vorträge zum Thema Transparenz und Informationsfreiheit an.
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