Lukrative Nebentätigkeiten für den Kreisbaudezernenten des Kreises Minden-Lübbecke: 4.900 Euro jährlich brachte ihm eine nebenamtliche Tätigkeit als technischer Werkleiter des Abfallbeseitigungsbetriebes Minden-Lübbecke. 3.600 Euro erhielt er für den Geschäftsführerposten bei einer Immobilientochter des Kreises. Im Jahr 2002 wurde ihm außerdem die Projektleitung für den Neubau eines Klinikums übertragen. Für die termingerechte Bauabwicklung erhielt er eine Prämie von 35.000 Euro.
Für die zusätzliche Aufgabe beim Klinikneubau hatte der Kreisbaudezernent in seiner Wohnung einen Büroraum nebst Ausstattung für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellt. Dafür und für entstandene Fahrt- und Telekommunikationskosten wurden ihm monatlich in einigen Jahren bis zu 800 Euro gewährt. Diese Zahlungen wurden als Aufwandsentschädigung deklariert und werden so möglichweise nicht von der Nebentätigkeitsverordnung erfasst. Fraglich ist allerdings, wie viel Aufwand und Auslagen dem Baudezernenten tatsächlich entstanden sind.
Irgendwann fiel auf, was der Kreisbaudezernent neben seinem Gehalt verdiente. Der Kreis forderte Geld zurück, denn die Nebentätigkeitsverordnung für NRW schreibt vor, dass Verdienste aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst die Höchstgrenze von 6.000 Euro jährlich nicht übersteigen dürfen. Geld, das darüber hinaus eingenommen wird, muss an den Dienstherrn abgeführt werden.
Der Baudezernent weigerte sich zu zahlen, und die Angelegenheit wäre fast vor Gericht gelandet. Schließlich verkündete der Kreis, dass er sich mit dem Baudezernenten in einem Mediationsverfahren geeinigt habe. Über den Inhalt dieser Einigung wurde allerdings nichts bekannt. Beide Seiten haben sich laut Kreis zur Verschwiegenheit verpflichtet. Insbesondere sei über die Höhe sowie die Modalitäten der Rückzahlung Stillschweigen vereinbart worden.
Der Kreis versichert, er habe bei der Aufarbeitung des Falls gewissenhaft geprüft. Das mag man glauben, doch wäre hier mehr Transparenz im Umgang mit Steuergeld ein wichtiges Signal gewesen. Die Verabredung des Kreises mit seinem Dezernenten zum Stillschweigen zeigt einmal mehr, dass die Bürger ohne Transparenzgesetz auch weiterhin willkürlich von Informationen ausgeschlossen werden können, wenn es der öffentlichen Hand gerade besser passt.