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Baden-Württemberg bekommt ein Lobbyregister – „NRW blickt durch“ fordert Lobbyregister auch für NRW

In Baden-Württemberg soll es zukünftig ein verpflichtendes Lobbyregister geben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben die Fraktionen von CDU, SPD, GRÜNE und FDP/DVP in den Landtag eingebracht. Voraussichtlich soll das Gesetz noch vor der Landtagswahl im März 2021 verabschiedet werden.

Das sogenannte „Transparenzregistergesetz“ (TregG) sieht unter anderem vor, dass Treffen zwischen Abgeordneten und Lobbyisten öffentlich gemacht werden müssen. Auch soll kenntlich gemacht werden, welche Interessengruppen an einem Gesetz mitgewirkt haben. Das Transparenzbündnis „NRW blickt durch“ fordert ein solches Lobbyregister auch für NRW. „Ein Lobbyregister macht politische Entscheidungen besser nachvollziehbar und schafft so Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern. Nicht nur Baden-Württemberg, auch NRW stünde ein solches Gesetz gut zu Gesicht!“, so Achim Wölfel, Leiter des Landesbüros von Mehr Demokratie NRW.

In dem Lobby- bzw. Transparenzregister sollen Organisationen und Vereine eingetragen werden, die ihre Interessen gegenüber dem Landtag, Fraktionen, Abgeordneten, der Landesregierung oder eines ihrer Mitglieder vertreten. Außerdem soll das Register einen sogenannten „legislativen Fußabdruck“ enthalten. Damit wird kenntlich gemacht, welche Akteure an der Entstehung von Gesetzesentwürfen mitgearbeitet haben. Bei Verstößen gegen die Offenlegungspflichten sieht der Gesetzentwurf Sanktionen vor. Reichweite und Verbindlichkeit seien laut Wölfel wichtig für die Wirksamkeit eines Lobbyregisters. Deshalb brauche NRW ein vergleichbar verpflichtendes Lobbyregister mit legislativem Fußabdruck und ohne wesentliche Ausnahmen von den Veröffentlichungspflichten.

Dem Bündnis „NRW blickt durch“ gehören der Bund der Steuerzahler NRW, Transparency International Deutschland, NABU NRW, Offene Kommunen NRW und Mehr Demokratie NRW an. Das übergeordnete Ziel des Bündnisses ist die Einführung eines umfassenden Transparenzgesetzes in NRW nach dem Vorbild anderer Bundesländer wie Hamburg oder Schleswig-Holstein.

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