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Chefpensionen in Essen Geheimsache

Das Bündnis „NRW blickt durch“ kritisiert die Heimlichtuerei der Stadt Essen bei Chef-Pensionen in städtischen Beteiligungsgesellschaften. Die Verwaltung lehnt die Herausgabe von Verträgen und Übersichten der Altersversorgung aus datenschutzrechtlichen Gründen ab. Für das Transparenz-Bündnis aus Bund der Steuerzahler NRW, Mehr Demokratie, NABU NRW und der Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland zieht dieses Argument nicht. „Der Rat und auch die Bürger sollten einen unkomplizierten Zugang zu solchen Informationen bekommen“, sagt Heinz Wirz, Landesvorsitzender des Bundes der Steuerzahler.

2016 hatte Oberbürgermeister Thomas Kufen (CDU) angekündigt, dass die Verwaltung alle Geschäftsführerverträge der Gesellschaften überprüfen und den Rat der Stadt Essen informieren werde, so es Auffälligkeiten gebe. Diese Ankündigung stehe seit fast zwei Jahren ohne Positiv- oder Negativergebnis im Raum, bemängeln das Essener Bürgerbündnis sowie Linke und Grüne im Stadtrat. Sie hatten in einem Antrag eine umfassende Übersicht über die Altersversorgung der Geschäftsführer und Vorstände der städtischen Beteiligungsgesellschaften gefordert. In einem aktuellen Fall sei bei einem Geschäftsführer der RGE Servicegesellschaft Essen der vom Aufsichtsrat gesteckte Rahmen der Pensionsansprüche durch immer neue Vertragsergänzungen, Anhänge und Aufsichtsratsbeschlüsse so erweitert worden, dass mittlerweile keiner mehr recht durchblicke.

Umso mehr forderten die aktuell in Rede stehenden offensichtlichen Unregelmäßigkeiten bei der Altersversorgung des RGE-Geschäftsführers eine umfassende und zeitnahe Offenlegung. Dass diese Verfehlungen trotz der seinerzeit vom Oberbürgermeister unmittelbar angekündigten Untersuchung bisher nicht aufgefallen seien, löse Bedenken aus, so das Essener Bürgerbündnis.

Die Stadt Essen hatte erklärt, dass im Nachgang der Ankündigung alle Geschäftsführerverträge angefordert worden seien. Eine Prüfung habe ergeben, dass überwiegend keine Unregelmäßigkeiten vorlägen. In einem Fall seien allerdings Auffälligkeiten in der Altersversorgung festgestellt worden. Diese sei durch das Rechtsamt der Stadt sowie einer externen Rechtsberatung und einem Versicherungsmathematiker überprüft worden. Aus Sicht der Stadt Essen bestehe eine Überversorgung bei den Versorgungsansprüchen. Darüber sei der Aufsichtsrat der Gesellschaft informiert worden. In der Zwischenzeit sei bei der Staatsanwaltschaft ein Strafantrag gestellt worden, ein Ergebnis liege noch nicht vor.

„Die Tochterunternehmen der Stadt Essen fallen nicht zum ersten Mal durch Unregelmäßigkeiten auf. Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Rat nicht bereit ist, bei den Pensionen mehr Transparenz zu schaffen, zumal Informationen zu Gehältern der Geschäftsführung im Beteiligungsbericht der Stadt Essen öffentlich zugänglich sind“, kritisiert Wirz.

Das Bündnis „NRW blickt durch“ fordert seit Jahren ein Transparenzgesetz, das auch die Offenlegung wesentlicher Daten von Unternehmen regeln soll, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist.

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