Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir das Open Source-Tool "Matomo/Piwik". Dieses setzt zwei Cookies. Die gewonnenen Daten werden anonymisiert abgespeichert und verlassen unseren Server nicht. Weitere Informationen zum Datenschutz.

Cookie-Einstellungen ändern

Heimlichtuerei bei Dienstwagenaffäre in Kalkar

Das Bündnis „NRW blickt durch“ hat die Stadt Kalkar zum „Heimlichtuer des Monats“ ernannt. Hintergrund der Auszeichnung mit dem Negativpreis durch das Bündnis aus Bund der Steuerzahler NRW, Mehr Demokratie NRW, NABU NRW und der Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland ist das Schweigen der Verwaltung zur Nutzung eines Leasingfahrzeugs.

Der frühere Bürgermeister und Geschäftsführer der Entwicklungsgesellschaft in Kalkar, Gerhard Fonck, hatte dienstlich und privat einen allradgetriebenen Opel Insignia gefahren und das Fahrzeug über die 1 %-Regelung versteuert. Diese Regelung ist eine von zwei Möglichkeiten, um die privaten Fahrten mit einem Firmenwagen zu versteuern. Der Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft hatte das Dienstfahrzeug genehmigt.

Durch eine Anfrage hatte der Bund der Steuerzahler erfahren, dass eine Ausschreibung für das Dienstfahrzeug nicht stattgefunden hatte. Der Leasingvertrag mit Leasinggebühren von satten 700 Euro pro Monat wurde über die Amtszeit des seinerzeitigen Bürgermeisters hinaus abgeschlossen. Britta Schulz wollte als 2015 neu gewählte Bürgermeisterin in Kalkar den Opel Insignia jedoch nicht fahren. Auch die Bediensteten der Stadtentwicklungsgesellschaft hätten das Fahrzeug nutzen können, taten es aber nicht. Der Wagen, der die Stadt weiterhin 700 Euro Leasing im Monat kostete, stand nur im Parkhaus.

Wenn Bürgermeisterin und Mitarbeiter der Stadtentwicklungsgesellschaft statt des Dienstwagens ihre Privatautos für dienstliche Zwecke genutzt und diese Fahrten mit der Stadt abgerechnet haben, wäre dies nicht wirtschaftlich. Der Stadt wären dann doppelte Kosten entstanden. Laut Landesreisekostengesetz NRW ist ein solches Vorgehen auch nicht zulässig. Danach darf ein Privatwagen für dienstliche Zwecke nur dann genutzt werden, wenn ein Dienstfahrzeug nicht zur Verfügung steht oder wenn es triftige Gründe für die Nutzung des Privatwagens gibt. Nur dann darf eine Wegstreckenentschädigung von 30 Cent je Kilometer abgerechnet werden.

Medien hatten über den verschmähten Dienstwagen in Kalkar berichtet und den Bund der Steuerzahler um eine Einschätzung gebeten. Nur wenige Tage nach den Berichten löste die Stadt Kalkar den Leasingvertrag auf und gab das Fahrzeug an den Händler zurück. Zu welchen Konditionen und wie lange der Leasingvertrag eigentlich laufen sollte, blieb aber weiterhin unklar. Die Interessenvertreter der Steuerzahler interessierte auch, welche triftigen Gründe es für die Nutzung des Privatwagens zu dienstlichen Zwecken gegeben hatte und warum die Nutzung des Dienstwagens mit der 1 %-Regelung für die Bürgermeisterin nicht in Frage gekommen war. Ende September fragte der Bund der Steuerzahler erneut bei der Stadt nach. Am 4. November versprach die Bürgermeisterin eine Antwort in der darauffolgenden Woche. Doch bis heute kam trotz einer weiteren Nachfrage nur Schweigen aus Kalkar.

„Die Vorgänge in Kalkar belegen erneut die Notwendigkeit eines Transparenzgesetzes“, sagt Eberhard Kanski, stellvertretender NRW-Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler. Durch ein solches Gesetz würden Kommunen zur Veröffentlichung von Leasing- und anderen Verträgen, aber auch von Gutachten, Statistiken und Verwaltungsvorschriften verpflichtet. „Die rot-grüne Landesregierung hat 172 Tage vor der Landtagswahl noch immer keinen Entwurf für das auch von ihr gewollte Gesetz vorgelegt“, kritisiert Kanski.

nach oben