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Heimlichtuerei beim Grundwasser

Das Bündnis „NRW blickt durch“ kritisiert die Heimlichtuerei des Kreises Steinfurt beim Thema Grundwasser. Die Initiative aus Bund der Steuerzahler NRW, Mehr Demokratie NRW, NABU NRW und der Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland hält das Zurückhalten von Umweltinformationen durch den Kreis für unberechtigt. Für das Bündnis ist der Kreis deshalb der „Heimlichtuer des Monats“.

Hintergrund ist, dass die Bürgerinitiative „Pro Teuto“ seit längerem weitgehend vergeblich versucht, an Detail-Informationen zu hydrogeologischen Gutachten heranzukommen, die zwei Firmen zu den Folgen ihres Kalkabbaus in Lengerich und Lienen hatten erstellen lassen. Die beiden Unternehmen sind verpflichtet mit solchen Gutachten nachzuweisen, dass durch den Kalkabbau der regionale Grundwasserhaushalt und die Hausbrunnen im Umfeld der Steinbrüche keinen Schaden nehmen. Dieser Kalkabbau findet zudem in einem Naturschutzgebiet der höchsten europäischen Schutzkategorie (FFH-Gebiet) statt.

Die Bürgerinitiative wollte die von der Industrie finanzierten Gutachten eigenen Sachverständigen zur Überprüfung vorlegen. Sie forderte beim Kreis Steinfurt daher spezielle Umweltinformationen an, die als Grundlage der Datenerhebung in den hydrogeologischen Gutachten der kalkabbauenden Unternehmen dienten.

Der Kreis Steinfurt als zuständige Überwachungsbehörde verweigerte jedoch die Informationsherausgabe. Die begehrten Daten seien Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Firmen. Die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und Pro Teuto waren gezwungen, die Informationen einzuklagen. In einem Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Münster wurde zwar mittlerweile eine kleinere Teilmenge der angeforderten Informationen mit Zustimmung der betroffenen Firma herausgegeben. Doch der weitaus größte und wichtige Anteil der Informationen wird weiterhin zurückgehalten.

Während des laufenden Gerichtsverfahrens wurde die Zuständigkeit für die Überwachung des Grundwassers kürzlich vom Kreis Steinfurt auf die Bezirksregierung Münster verlagert, so dass nunmehr von Bürgerinitiative und LNU ein erneutes Informationsersuchen bei der Bezirksregierung gestartet werden muss.

„Die Vorgänge im Kreis Steinfurt zeigen, dass das aktuelle Informationsfreiheitsgesetz in NRW nicht ausreicht. Bürger haben viel Zeit, Mühe und Geld investiert, an Informationen zu kommen, zu denen sie eigentlich ohne solche Mühen Zugang haben sollten. Dies mit wenig Erfolg“, kritisiert Heinz Wirz, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW. Das Bündnis „NRW blickt durch“ fordert deshalb ein Transparenzgesetz, durch das Bürger Zugang zu Umweltinformationen sowie zu Ergebnissen von Messungen, Beobachtungen und sonstigen Erhebungen über schädliche Umwelteinwirkungen, Umweltgefährdungen sowie über den Zustand der Umwelt bekämen.

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