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PROSOZ nicht pro Transparenz

Das Bündnis „NRW blickt durch“ hat das Hertener Software-Unternehmen PROSOZ zum „Heimlichtuer des Monats“ ernannt. Grund der Auszeichnung ist die Auskunftsverweigerung des städtischen Unternehmens zu Nebentätigkeiten von kommunalen Mitarbeitern bei PROSOZ.

„Mangelnder Einblick in das Treiben von städtischen Eigengesellschaften wird immer mehr zum Problem“, sagt Heinz Wirz, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler in NRW, der zusammen mit der Initiative „Mehr Demokratie“ und der Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland das Transparenz-Bündnis trägt. Lokalpolitiker, Bürger und Journalisten beklagten seit langem die Undurchsichtigkeit bei den vielen Tochtergesellschaften. Mehr und mehr lagerten Kommunen Aufgaben wie Wohnungsbau, Bäderbetrieb oder Gebäudemanagement in kommunalen Unternehmen aus. „Dabei werden in zunehmendem Maße Auskünfte verweigert wie in Herten bei PROSOZ“, kritisiert Wirz. Das Unternehmen berät Gemeinden, Städte und Kreise und entwickelt spezifische Software für kommunale Ansprüche.

Laut Recherchen eines Journalisten des gemeinnützigen Recherchebüros CORRECT!V hat PROSOZ in der Vergangenheit dutzende Mitarbeiter von fremden Behörden aus ganz Deutschland beschäftigt. Die freien Mitarbeiter hätten Geld für Schulungen und die Pflege der Software des kommunalen Unternehmens bekommen. Der Journalist hatte sich darüber gewundert, dass diese freien Mitarbeiter bei Behörden arbeiten, die gleichzeitig Kunden von PROSOZ waren. Bei seinen Recherchen fragte er unter anderem nach, wie viele Mitarbeiter von Kunden, die PROSOZ-Programmanwendungen einsetzen, in den Jahren 2011 bis 2014 von diesem Software-Unternehmen als freie Mitarbeiter beschäftigt wurden. Befriedigende Antworten auf seine Fragen bekam er von PROSOZ allerdings nicht. Mittlerweile hat der Journalist eine Auskunftsklage eingereicht. Aus der Klageschrift geht hervor, dass PROSOZ die Antworten auf die gestellten Fragen mit der Begründung verweigert, es handele sich um Geschäftsgeheimnisse.

„Wieder einmal werden Zeit, Geld und Energie beim jahrelangen Prozessieren um Auskünfte verschwendet. Dabei gibt es mittlerweile genügend Gerichtsentscheidungen, die klarstellen, dass eine Berichterstattung der Presse auch dann möglich sein muss, wenn Staat oder Kommunen als AG oder GmbH tätig werden“, erläutert Wirz. Entscheidend sei, ob öffentliche Aufgaben mit öffentlichem Geld ausgeführt werden. Sei dies der Fall, sei der presserechtliche Behördenbegriff erfüllt. Erst im Oktober hatte der Bund der Steuerzahler NRW bei einem Auskunftsstreit mit einem Tochterunternehmen der Stadt Duisburg vom Verwaltungsgericht Düsseldorf diesbezüglich Recht bekommen.

Weil Kommunalunternehmen es von alleine nicht aufgäben, Auskünfte mit Verweis auf zu wahrende Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, zu verweigern, fordert „NRW blickt durch“ ein Transparenzgesetz, das städtischen Unternehmen mehr Transparenz vorschreibt. Nachdem Hamburg bereits 2012 ein solches Gesetz verabschiedet hat, hat jetzt auch die Landesregierung in Rheinland-Pfalz einen Gesetzentwurf hierzu auf den Weg gebracht. In Thüringen haben Linke, SPD und Grüne die Verabschiedung eines Transparenzgesetzes vereinbart. Eine ähnliche Koalitionsvereinbarung gibt es auch in NRW. Ein Gesetz-entwurf von SPD und Grünen liegt hierzu allerdings immer noch nicht vor. 

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