Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir das Open Source-Tool "Matomo/Piwik". Dieses setzt zwei Cookies. Die gewonnenen Daten werden anonymisiert abgespeichert und verlassen unseren Server nicht. Weitere Informationen zum Datenschutz.

Cookie-Einstellungen ändern

Stadt Essen zum dritten Mal "Heimlichtuer"

Zum dritten Mal in drei Jahren hat das Bündnis „NRW blickt durch“ die Stadt Essen als „Heimlichtuer des Monats“ ausgezeichnet. Nachdem es den Negativpreis schon für Intransparenz bei der Finanzierung des Essener Fußballstadions und bei der Versorgung des abgewählten Oberbürgermeisters Reinhard Paß gab, geht es diesmal um die Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen.

Gut vier Monate hatte sich die Bild-Zeitung nämlich durch alle Instanzen klagen müssen, um an die Verträge zwischen der Stadt Essen und dem Flüchtlingsheim-Betreiber „European Homecare” (EHC) zu kommen. Die Stadt hatte der Zeitung den mit der EHC geschlossenen Vertrag zwar auf Anfrage zukommen lassen, allerdings mit geschwärzten Stellen. Der Asylheim-Betreiber hatte sich als Begründung auf den Schutz seiner Geschäftsgeheimnisse berufen. Doch ohne Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht hatte diese Argumentation im Januar letztinstanzlich verworfen.

Die Richter stellten fest, dass die Vertragsinhalte keine Kalkulationsgrundlagen enthielten. Somit ermöglichten sie keine Rückschlüsse auf die interne Preiskalkulation des Flüchtlings-heim-Betreibers. Demgegenüber betreffe das Auskunftsersuchen des Antragstellers die sparsame und sachgerechte Verwendung öffentlicher Mittel bei der Vergabe von Aufträgen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Dies diene zugleich einer Kontrolle der Verwendung von Steuergeldern. Weil die Bewältigung der Aufgabe der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen durch eine der größten Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die daraus entstehenden langfristigen hohen Kosten für die Allgemeinheit von weitreichender Bedeutung seien, bestehe ein gesteigertes öffentliches Interesse an der Berichterstattung.

Die Stadt Essen hatte die Teile des Vertrags geschwärzt, die nach Auffassung der Verwaltung auch unter schützenswerte Geschäftsgeheimnisse hätten fallen können. Damit habe die Verwaltung eine Risikoabwägung vorgenommen, um eine Klage seitens EHC gegen die Stadt Essen auszuschließen, so die Stadt Essen.

„Die Stadt Essen müsste es eigentlich besser wissen. Es gibt mittlerweile eine Reihe von Urteilen zu Auskunftsstreitigkeiten, die das öffentliche Interesse höher werten als vorgeschobene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Dritten, mit denen Kommunen Verträge geschlossen haben“, sagt Heinz Wirz, Landesvorsitzender des Bundes der Steuerzahler. Noch eindeutiger könne es nur werden, wenn auch das Land NRW endlich ein Transparenzgesetz verabschiede, wie im rot-grünen Koalitionsvertrag vorgesehen. „Wenn Kommunen immer noch bereit sind, Zeit und Steuergeld zu investieren, um sich mit allen Mitteln vor ihren Auskunftspflichten herumzudrücken, wird es höchste Zeit, dass der Gesetzgeber klare Regeln schafft“, so Wirz weiter.

nach oben