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© Andreas Hermsdorf / pixelio.de

Chefpensionen in Essen Geheimsache

Der Essener Stadtrat hat es abgelehnt, Chef-Pensionen in städtischen Beteiligungsgesellschaften offenzulegen. Die Herausgabe von Verträgen oder umfangreiche Übersichten von Altersversorgung sieht die Verwaltung aus datenschutzrechtlichen Gründen kritisch.

Nach Aussagen der Stadt hatte es im April 2016 aufgrund eines Vorfalls eine Ankündigung des Oberbürgermeisters gegeben, dass die Verwaltung alle Geschäftsführerverträge der Gesellschaften überprüfen und den Rat der Stadt Essen informieren werde, so es Auffälligkeiten gebe. Doch diese Ankündigung stehe seit fast zwei Jahren ohne Positiv- oder Negativergebnis im Raum, bemängelten das Essener Bürgerbündnis, die Linken und Grünen im Rat der Stadt Essen. Sie forderten in einem Antrag eine umfassende Übersicht über die Altersversorgung der Geschäftsführer und Vorstände der städtischen Beteiligungsgesellschaften. In einem aktuellen Fall sei bei einem Geschäftsführer der RGE Servicegesellschaft Essen der vom Aufsichtsrat gesteckte Rahmen der Pensionsansprüche durch immer neue Vertragsergänzungen, Anhänge und Aufsichtsratsbeschlüsse so erweitert worden, dass mittlerweile keiner mehr recht durchblicken soll.

Offenlegung gefordert

Umso mehr forderten die aktuell in Rede stehenden offensichtlichen Unregelmäßigkeiten bei der Altersversorgung des RGE-Geschäftsführers eine umfassende und zeitnahe Offenlegung. Dass diese Verfehlungen trotz der seinerzeit vom Oberbürgermeister unmittelbar angekündigten Untersuchung bisher nicht aufgefallen sind, löse Bedenken aus, so das Essener Bürgerbündnis.

Die Stadt Essen erklärte hierzu: Im Nachgang dieser Ankündigung seien alle Geschäftsführerverträge angefordert worden. Eine Prüfung habe ergeben, dass überwiegend keine Unregelmäßigkeiten vorlägen. In einem Fall seien allerdings Auffälligkeiten in der Altersversorgung festgestellt worden. Diese seien durch das Rechtsamt der Stadt Essen sowie einer externen Rechtsberatung und einem Versicherungsmathematiker überprüft worden. Aus Sicht der Stadt Essen bestehe eine Überversorgung bei den Versorgungsansprüchen. Darüber sei der Aufsichtsrat der Gesellschaft informiert worden. In der Zwischenzeit sei bei der Staatsanwaltschaft ein Strafantrag gestellt worden, ein Ergebnis liege noch nicht vor. Es bestehe auch weiterhin die Ankündigung durch den Oberbürgermeister, dass der Rat der Stadt Essen bei erwiesenen Auffälligkeiten informiert werde.

Nicht zum ersten Mal Unregelmäßigkeiten

Nicht zum ersten Mal fallen Tochterunternehmen der Stadt Essen durch Unregelmäßigkeiten auf. Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Rat nicht bereit ist, bei den Pensionen mehr Transparenz zu schaffen, zumal Informationen zu Gehältern der Geschäftsführung im Beteiligungsbericht der Stadt Essen öffentlich zugänglich sind. Der Rat und auch die Bürger sollten einen unkomplizierten Zugang zu solchen Informationen bekommen.

Der Bund der Steuerzahler NRW, Mehr Demokratie NRW, Transparency Deutschland und der NABU NRW fordern als Bündnis „NRW blickt durch“ seit Jahren, die Offenlegung wesentlicher Unternehmensdaten von Unternehmen an denen die öffentliche Hand beteiligt ist.

Heimlichtuer

Seit April 2014 küren wir öffentliche Stellen in NRW, wenn diese durch Auskunftsverweigerung auffallen oder bei ihrem Handeln Transparenzlücken für die Öffentlichkeit deutlich werden.

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