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Hamburg hat seit 2012 als erstes Bundesland ein Transparenzgesetz. Mit diesem Gesetz wurde das Prinzip des Amtsgeheimnisses endgültig in die Geschichtsbücher verbannt.

Seit dem 6. Oktober 2012 müssen Informationen von A wie Aktenpläne über G wie Gutachten bis Z wie Zuwendungsbescheide veröffentlicht werden. Eine Besonderheit ist dabei bei Verträgen geregelt. Sofern diese die Daseinsvorsorge oder auch die Kultur oder Bildung betreffen und einen Gegenstandswert von mehr als 100.000 Euro haben, müssen sie einen Monat vor Inkrafttreten in ein Informationsregister eingestellt werden, das derzeit erstellt wird. Damit besteht die Möglichkeit, etwa bei großen Bauvorhaben das Handeln der Regierung unmittelbar zu überprüfen.

Für den Fall, dass Zweifel an einem Vertrag aufkommen, müssen die Behörden sich die Möglichkeit einräumen lassen, von dem Vertrag wieder zurückzutreten. Die Veröffentlichungspflicht betrifft nicht nur die klassischen Behörden, sondern auch alle Unternehmen, die mehrheitlich von der Stadt kontrolliert werden sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Alle Informationen, die nicht im Register verfügbar sind, werden darüber hinaus auf Anfrage verfügbar sein.

Das Transparenzgesetz ist die konsequente Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes, das in Hamburg 2006 eingeführt und 2009 überarbeitet worden war. Informationsfreiheitsgesetze gibt es in zehn deutschen Bundesländer und auf Bundesebene. Sie garantieren den Menschen Zugang zu Informationen, die bei staatlichen Stellen vorliegen, ohne dafür ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen.

Eine Idee von Mehr Demokratie

Entstanden ist diese Idee des Transparenzgesetzes bei Aktiven von Mehr Demokratie in Hamburg, wo die Demokratie-Initiative im Bündnis mit anderen Organisationen bereits die direkte Demokratie und das Wahlrecht maßgeblich verbessert hatte. Um das Gesetz durchzusetzen wurde eine Volksinitiative angemeldet und dafür Ende 2011 binnen sechs Wochen über 15.000 Unterschriften gesammelt. Zu einem geplanten Volksbegehren mit anschließendem Volksentscheid war es nicht gekommen, denn die Hamburgische Bürgerschaft hatte das Gesetz mit leichten Änderungen einstimmig verabschiedet.

Weil dessen Aufbau so aufwändig war, hatte die Hamburger Verwaltung bis Oktober 2014 Zeit, das Informationsregister einzurichten, in dem die Verwaltung dann alle Informationen von öffentlichem Interesse veröffentlichen muss. Das Register ist anonym und kostenlos zugänglich. Um möglichst vielen Bürgern einen Einblick zu ermöglichen, schreibt das Gesetz vor, dass in öffentlichen Räumen Zugänge bereitgestellt werden müssen.

Gemeinsam mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten Prof. Johannes Caspar und seinem Team wurde alles getan, um den Schutz von Daten zu gewährleisten. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind von der Veröffentlichung ebenso ausgenommen wie Daten des Verfassungsschutz oder zur Willensbildung der Regierung.

Baumfällungen transparent

Mit dem Transparenzgesetz muss auch das Baumkataster veröffentlicht werden. Immer wieder gibt es Auseinandersetzungen über die Notwendigkeit, Bäume zu fällen. Wenn das Register online ist und entsprechende Schnittstellen, die im Gesetz vorgeschrieben sind, verfügbar sind, dann könnte hieraus z.B. eine Anwendung entstehen, die bei geplanten Baumfällungen im Umkreis, eine Benachrichtigung verschickt. So kann die Beteiligung von Betroffenen möglichst frühzeitig stattfinden.

Bei Bürgerbeteiligung gibt es in Zukunft eine objektivere Informationslage, da z.B. sämtliche Gutachten, unabhängig vom Ergebnis, allgemein verfügbar sind. Auch der Streit um Baugenehmigungen wird künftig hoffentlich möglichst frühzeitig geführt, denn auch hier sind Anwendungen wie beim Baumkataster gut vorstellbar.

Ein weiteres Beispiel ist die Diskussion über den Rückkauf der Energienetze. Ein Initiative forderte den vollständigen Rückkauf der Energienetze, während die Regierung einen Anteil von 25,1 Prozent für ausreichend hielt. Über die Frage fand parallel zur Bundestagswahl ein Volksentscheid statt. Dank des Transparenzgesetzes sind Gutachten sowie Verträge in diesem Zusammenhang veröffentlicht worden. Alle Menschen konnten sich also direkt informieren und genannte Argumente überprüfen.

Fracking-Genehmigung aufgedeckt

Wie in vielen Teilen Deutschlands wird auch in Hamburg über das so genannte „Fracking“ - also die Gewinnung von Gas aus unterirdischen Gesteinsschichten - diskutiert. Eine Online-Lokaljournalistin hat über eine Anfrage nach Transparenzgesetz herausgefunden, dass Exxon-Mobile in Hamburg die Genehmigung zur Gas-Suche erteilt wurde.

Am 10. September 2014 ist das Hamburger Transparenzportal online gegangen. Viele Anpassungen, die dabei vorgenommen wurden, wie die Einführung elektronischer Aktenführung, waren längst überfällig. Das Gesetz hat somit auch für die Verwaltung einen großen Innovationsschub geboten, indem Verfahren vereinheitlicht wurden und die Behörden nun leichter auf Informationen von anderen Stellen zugreifen können.

Muster-Transparenzsatzung

Das Bündnis "NRW blickt durch" hat eine Muster-Transparenzsatzung für Kommunen erstellt.

Mit dieser können Städte, Gemeinden und Kreise selber für mehr Information und Transparenz in der Kommunalpolitik sorgen.

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Für interessierte Bürger, Verbände und Parteien bieten wir Vorträge zum Thema Transparenz und Informationsfreiheit an.
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