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© Jorma Bork / pixelio.de

Neuer Anlauf für ein Transparenzgesetz in NRW

Seit langem fordern wir die Einführung eines echten Transparenzgesetzes, durch das Behörden bestimmte Informationen von öffentlichem Interesse proaktiv bereitstellen müssen. Bisher bleibt NRW hinter der Entwicklung anderer Bundesländer zurück. Beispiele hierfür sind Hamburg, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz oder Thüringen.

Mit einem mutigen Entwurf hat die Grünen-Fraktion den Status-quo erneut infrage gestellt und das „IZG NRW“ vorgelegt. Am 24.09. fand eine Anhörung zum Gesetzentwurf statt, an der wir als Sachverständige teilnehmen durften. Dabei ergab sich folgendes Bild:

 

Von klaren Regeln profitieren alle Betroffenen

Alle Sachverständigen konnten sich darauf einigen, dass Veröffentlichungspflichten etabliert werden sollten. Dabei sei eine Reform des IFG NRW allerdings sinnvoller als eine davon abgelöste Regelung. Der Gesetzentwurf sieht hingegen ein Gesetz „on top“ vor, obwohl sich viele Bereiche überschneiden. Ein Transparenzgesetz sollte also nie isoliert betrachtet werden, sondern muss sich in bestehende Zusammenhänge einfügen können. Um bessere Regeln zu schaffen, könnten beispielsweise Muster und Interessen bisheriger Anfragen bei der Erarbeitung  berücksichtigt werden, wie Dr. Martin Eßer vorschlug.

Befürchtungen bleiben oftmals vage

Ein wichtiger Diskussionspunkt bleiben die Auswirkungen auf Unternehmen, die für die öffentliche Hand tätig werden. Hier konnte die Sorge ausgeräumt werden, dass wirtschaftliche Interessen vernachlässigt würden. Ausnahmen zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sind schon vorhanden und durch langjährige Rechtsprechung gesichert. Das tatsächliche Haftungsrisiko der Behörden wurde in diesem Zusammenhang als gering eingeschätzt – da gebe es sicherlich Aufgaben, die konfliktgeneigter sind, so Dr. Eßer.

Handfeste Hinweise für eine „Kostenexplosion“ blieben im Rahmen der Anhörung aus. Ein beeindruckendes Gegenbeispiel lieferte Prof. Dr. Johannes Caspar Beauftragter für Informationsfreiheit und Datenschutz in Hamburg. Tatsächlich liegen die jährlichen Kosten gemessen an der Einwohnerzahl dort bei weniger als einem Euro pro Person.

Auch wenn diese Ziffer nicht automatisch auf NRW übertragbar ist, liefert sie erneut einen wichtigen Anhaltspunkt für den einzuschlagenden Weg. Auf diesem Weg müssen natürlich vor allem die Kommunen begleitet werden, auch hier bestand Einigkeit. Das benötige vor allem eine ausreichende Übergangsfrist.

Nun muss die Politik auf den Ergebnissen aufbauen

Der zusätzliche Aufwand für die technische Umsetzung wird teilweise überschätzt, berücksichtigt man die Pläne zum E-Government-Gesetz. Die elektronische Aktenführung kann aber nur der erste Schritt sein, wenn man die Verwaltung reformieren möchte.

Ein Gesetz mit dem Anspruch des IZG NRW würde dieses Versprechen, die Herausforderungen der Zukunft und vor allem die Wählenden ernst nehmen. Es bleibt zu hoffen, dass das positive Echo der Anhörung in den weiteren Beratungen Gehör findet.

 

Unsere sowie die anderen Stellungnahmen findet ihr hier:

Weiterführende Links zum Thema:

Hier geht es zum bundesweiten Transparenzranking: https://transparenzranking.de

In Berlin liegt ein Gesetzentwurf zu einem Transparenzgesetz aus der Mitte der Bevölkerung vor: https://volksentscheid-transparenz.de/info/

Jüngst hat Hamburg durch das Projekt „Open Science“ öffentlich finanzierte Forschungsergebnisse zugänglich gemacht: https://openscience.hamburg.de/de/startseite-hamburg-open-science/

Auf Bundesebene wird ein verpflichtendes Lobbyregister diskutiert. Einen Überblick dazu findet man hier: https://www.bundestag.de/presse/hib/796052-796052

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