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Einsicht für besseren Durchblick

Das Bündnis „NRW blickt durch“ aus Bund der Steuerzahler NRW, Mehr Demokratie und Transparency International hat im Februar dem NRW-Landtag einen Entwurf für ein Transparenzgesetz übergeben. Ziel der Initiative ist, dass Behörden in Land und Kommunen verpflichtet werden, wichtige Dokumente im Internet kostenlos zugänglich zu machen. Doch welche Dokumente sollen veröffentlicht werden, und was bringt mehr Transparenz den Bürgern? Einige Beispiele:

Sonstige Beschlüsse nebst Protokollen und Anlagen: Nicht alle Anlagen und Protokolle zu Ratssitzungen finden sich in den Ratsinformationssystemen. Zu nichtöffentlichen Sitzungen finden Bürger gar keine Informationen. Dabei kann jeder Rat weitestgehend selbst entscheiden, welche Themen er in den nichtöffentlichen Bereich verschiebt. Bei einigen Themen ist Diskretion nachvollziehbar, doch immer wieder geht es auch darum, heikle Themen aus dem Fokus der Öffentlichkeit zu nehmen. Richtig ärgerlich wird der Ausschluss der Bürger, wenn es bei nichtöffentlichen Sitzungen um freiwillige Ausgaben von Kommunen in Finanznot und Steuergeldverschwendung geht.

Die wesentlichen Unternehmensdaten von Unternehmen, an denen informationspflichtige Stellen beteiligt sind: Immer öfter lagern Kommunen Aufgaben wie Wohnungsbau, Bäderbetrieb oder Gebäudemanagement aus. Mit negativen Folgen: Der Einfluss der Gemeinderäte auf diese Schattenhaushalte ist oft gering; viele Haushaltsprinzipien, die für die Kernhaushalte gelten, finden in den ausgelagerten Betrieben keine oder nur beschränkte Anwendung. Die Öffentlichkeit tappt im Dunkeln, was die echten Schulden einer Kommune angeht, denn viele Statistiken erfassen die Miesen der Schattenhaushalte nicht. Lokalpolitiker beklagen die Undurchsichtigkeit bei den vielen Tochtergesellschaften. Aufsichtsratsmitglieder, die an kommunale Unternehmen gesandt werden, dürfen nicht der Öffentlichkeit und nicht ihren Fraktionen berichten. Ratsmitglieder wissen also nicht, was z.B. eine kommunale Bädergesellschaft an Erlösen erwirtschaftet hat oder wie hoch ihre Verluste sind. Dass auch bei städtischen Töchtern Steuergeld verbrannt wird, zeigen Bauskandale wie die Erweiterung des Museums Küppersmühle in Duisburg und das Freizeitzentrum Life-ness in Radevormwald.

Verträge der Daseinsvorsorge und sonstige Verträge: Verträge mit einem Gegenstandswert von mehr als 100.000 Euro sollten so geschlossen werden, dass sie frühestens einen Monat nach Veröffentlichung wirksam werden und die jeweilige Behörde innerhalb dieser Frist vom Vertrag zurücktreten kann. Der frühzeitige Einblick in Verträge würde die Risiken für die Steuerzahler offenbaren und Korruption zumindest erschweren. Bauskandale wie der des Landesarchivs in Duisburg würden dann vielleicht der Vergangenheit angehören.

Ergebnisse der Rechnungsprüfung: Ziele der Prüfungen sind die Aufdeckung von Fehlern, die Feststellung eingetretenen Schadens, Vorbeugung und Vermeidung von zukünftigen Schäden und die Korruptionsprävention. Kommt es zu Missmanagement und Steuergeldverschwendung, ist das in den Rechnungsprüfungsberichten nachzulesen. Doch die sind nicht öffentlich. Bürger und Journalisten erfahren somit nicht, wie gut oder schlecht ihre Kommune wirtschaftet.

Interne Gutachten und Studien informationspflichtiger Stellen: Land und Kommunen geben jedes Jahr Millionen Euro für Gutachten und Studien aus. Doch die sind nicht immer öffentlich. Die darin enthaltenen Informationen und Ergebnisse bleiben den Bürgern, die sich aktiv bei bestimmten politischen Themen engagieren wollen, oft verschlossen oder werden nur mühevoll erlangt. So hat nach Darstellung der lokalen Presse der Landesbetrieb Straßen. NRW ein geologisches Gutachten für einen Tunnel unter der A44 unter Verschluss gehalten und seine Existenz sogar bestritten. Später räumte die Behörde ein, dass es doch ein Gutachten gäbe und gewährte einer Bürgerinitiative Einsicht. Die Stadt Mülheim an der Ruhr hielt ein Zinswetten-Gutachten vor Journalisten unter Verschluss, obwohl sie nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf Einsicht gewähren müsste.

Informationen über Subventions- und Zuwendungsvergaben, Fördermittel, Sponsoring und Spenden: Bürger sollten prüfen können, ob und wie Unternehmen Einfluss auf die Forschungsarbeit der Hochschulen nehmen, denn sie finanzieren die Universitäten mit ihren Steuern Die Öffentlichkeit sollte schon bei Forschungsbeginn informiert werden, wer welches Vorhaben mit wie viel Geld und zu welchem Zweck finanziert. 2008 wollten Kläger vor Gericht die Offenlegung des Kooperationsvertrages zwischen der Uni Köln und dem Pharma-Unternehmen Bayer erzwingen. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Klage jedoch abgelehnt: die Uni sei durch eine Ausnahmeregelung im Informationsfreiheitsgesetz des Landes nicht zur Herausgabe der Informationen verpflichtet. 

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