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Ulrich Lepper
© LDI NRW

Transparenz ohne Antrag

Der NRW-Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ulrich Lepper, fordert mehr Transparenz in der Politik. "Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Landes sollte im Sinne einer Veröffentlichungspflicht weiterentwickelt werden. Viele Daten der Verwaltung würden dann transparent, ohne dass dazu ein besonderer Antrag gestellt werden müsste“, so Lepper in seinem am 7. Mai vorgestellten neuen Tätigkeitsbericht.

Im Jahr 2012 könne man auf zehn Jahre Informationsfreiheitsgesetz in Nordrhein-Westfalen zurückblicken. Informationsfreiheit rücke zunehmend in das Bewusstsein der Öffentlichkeit. Der Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf freien Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen finde zunehmend Beachtung. Allerdings gebe es nach wie vor eine Reihe von Fällen, in denen den Bürgerinnen und Bürgern erst mit seiner Hilfe Zugang zu den nachgefragten Informationen gewährt werde, stellt der Informationsfreiheitsbeauftragte fest. Aber auch der Landesbeauftragte kann nicht immer helfen.

Als Beispiel nennt der Bericht einen Antragsteller, der Auskunft darüber verlangte, welchen Kaufpreis die erworbenen 6,6 Millionen gelben Säcke gehabt hätten. Die Stadt habe die Auskunftserteilung trotz Beanstandung mit Hinweis auf zu schützende Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse abgelehnt. „Die inhaltlichen Gründe für die Informationsverweigerung sind nicht tragfähig“, stellt der Bericht fest. Die trotz entsprechender Empfehlung, Beanstandung und Unterrichtung der Aufsichtsbehörde beibehaltene Auskunftsverweigerung sei ein fortgesetzter Verstoß gegen das Informationsfreiheitsgesetz. In einer anderen Stadt sei einem Antragsteller die Auskunft zu einem Bauprojekt verweigert worden, obwohl die Stadt zur Information des Antragsstellers verpflichtet sei.

Veröffentlichung nicht Verwaltungen überlassen

Der Informationsfreiheitsbeauftragte des Landes fordert deshalb, Forderungen nach "mehr Transparenz" aufzugreifen und das IFG im Bereich Open Data weiterzuentwickeln. Informationen und Daten von Verwaltungen sollten unabhängig von einem Antrag einzelner Personen veröffentlicht werden. Die Entscheidung über die Bekanntgabe von Informationen solle nicht mehr den öffentlichen Stelle überlassen bleiben. Vielmehr bedürfe es einer gesetzgeberischen Entscheidung, die ein Höchstmaß an Offenlegung nicht nur erlaube, sondern auch vorschreibe.

Lepper schlägt vor, mit der Offenlegung von Daten bei der Veröffentlichung von Verträgen, die öffentliche Stellen mit privaten Unternehmen oder Personen geschlossen zu beginnen. Hierbei geht es nicht selten entweder um die Verwendung öffentliche Gelder in erheblicher Höhe oder die Erfüllung öffentlicher Aufgaben mit Hilfe Dritter. Gemeint ist dabei insbesondere die Veröffentlichung von Gutachten und Forschungsergebnissen, die von öffentlichen Stellen in Auftrag gegeben und mit öffentlichen Geldern finanziert worden sind. Außerdem geht es um die Transparenz von internen Handlungsempfehlungen, Richtlinien und Geschäftsanweisungen.

Informationsfreiheitsgesetz weiterentwickeln

„Die mit der Landtagsinitiative "Open Government Strategie für Nordrhein-Westfalen vorantreiben" eingeleitete Diskussion zu mehr Transparenz öffentlichen Handelns kann ich aus Sicht der Informationsfreiheit nur begrüßen“, so Lepper. Das Informationsfreiheitsgesetz NRW solle im Sinne von Open Data zügig weiterentwickelt werden.

Dies fordert auch das Bündnis „NRW blickt durch“. Das Bündnis aus Bund der Steuerzahler, Mehr Demokratie und Transparency International Deutschland fordert, dass Behörden ihre Daten in ein Informationsregister einspeisen, das auch über das Internet abgerufen werden kann. Dies soll es Bürgern erleichtern, etwa an Verträge zur Daseinsvorsorge, Gutachten oder Statistiken zu kommen. Bis Ende Mai können Interessierte den Gesetzentwurf des Bündnisses im Internet kommentieren und Verbesserungsvorschläge machen. Nach der Einarbeitung der Vorschläge wir der Gesetzentwurf an den Landtag übergeben.

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